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Berlin: Wie der Senat die Etatmittel 2000 auf die Rathäuser verteilen will

Der Senat will den 23 Bezirken für das Haushaltsjahr 2000 insgesamt 9,078 Milliarden Mark zur Verfügung stellen. Der Senat beschloss den Entwurf für die Zuweisungen am Dienstag, das letzte Wort hat das Abgeordnetenhaus.

Der Senat will den 23 Bezirken für das Haushaltsjahr 2000 insgesamt 9,078 Milliarden Mark zur Verfügung stellen. Der Senat beschloss den Entwurf für die Zuweisungen am Dienstag, das letzte Wort hat das Abgeordnetenhaus. Wie berichtet, üben mehrere Finanzstadträte bereits scharfe Kritik, weil die Mittel weit unter dem Bedarf lägen. "Der Dienst am Bürger wird ernsthaft beeinträchtigt", bekräftigte gestern Neuköllns CDU-Finanzstadtrat Michael Freiberg.

Unsere Tabelle zeigt für 2000 und 1999 in der jeweils linken Spalte die Gesamtsummen und rechts daneben Teilsummen. Zum "konsumtiven" Bereich zählen Sozialleistungen wie Sozialhilfe und Wohngeld, Kosten für die bauliche Unterhaltung von Straßen und bezirkseigenen Häusern sowie verwaltungsinterne Aufwendungen - etwa für Büromaterial und Telefonate. Der "investive" Teil enthält Neubaukosten und Beschaffungen größerer Art. Dabei gibt es eine 10 000-Mark-Grenze. Zum Beispiel gilt eine teure Computeranlage als Investition, ein einzelner PC für wenige tausend Mark dagegen noch zum konsumtiven Bereich. Die Personalkosten umfassen Löhne und Gehälter für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst. Die in der Tabelle aufgeführten Summen werden sich durch so genannte Kosolidierungsbeiträge noch verringern. So müssen alle Fusionsbezirke mit Abschlägen von je 3,5 Millionen Mark rechnen; doch auch die einzeln bleibenden Bezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau sollen Beiträge in Millionenhöhe leisten.

Seit Anfang der 90er Jahre bekommen die Bezirke Globalsummen und können zwischen den Bereichen vielfach umschichten. Das geschah meistens zu Lasten der baulichen Unterhaltung. Zwei Grundregeln sind allerdings zu beachten: Die festgelegten Investitionen dürfen nie unter- und die Personalkosten nicht überschritten werden.

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