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Berlin: Wie gut sind die Hartz-Hotlines? Ein Selbstversuch

Hartz IV und keine Ahnung? Einfach anrufen.

Hartz IV und keine Ahnung? Einfach anrufen. Die interessanteste Telefonnummer ist die 2014-7600; sie führt direkt ins „Vorzimmer des Ministers“. Wow! Weil Wirtschaftsminister Clement aber gerade „außer Haus“ sei, drängt eine sanfte Frauenstimme den Anrufer, doch mit den „Damen des Ministers“ Vorlieb zu nehmen. Im Vorzimmer von Herrn Clement schmilzt Hartz IV zu einem butterweichen Reformhäppchen.

Die Damen des Ministers sind unter 0180-1012012 zu erreichen, zum Ortstarif von 8 bis 18 Uhr. Frage an Angelika M.: „Ich fahre einen drei Jahre alten 5er-BMW. Muss ich den jetzt verkaufen?“ – „Nein, ein Auto ist okay.“ – „Und was ist mit dem Einkommen meiner Frau?“– „Müssen Sie alles auflisten.“ Wie viel man auflisten sollte, damit die Stütze nicht gestrichen wird, kann sie nicht sagen.

Beim zweiten Versuch meldet sich ein Mann. Das mit dem BMW sieht er auch nicht so eng. Nur bei Neufahrzeugen könne es Probleme geben. „Aber meine Frau hat Einkommen. Krieg ich jetzt keine Arbeitslosenhilfe mehr?“ – „Da gibt es Freibeträge, 200 Euro pro Person und Lebensjahr, maximal 13000 Euro im Monat.“ – „Im Monat. So viel verdient meine Frau noch nicht mal im Jahr.“ Da stutzt der Berater. „Ich frage noch mal einen Kollegen.“ Das Ergebnis ist niederschmetternd. Die 13000 Euro beziehen sich aufs Jahr – dass es sich dabei nicht um den Freibetrag für Einkommen, sondern um den für die Anrechnung der Altersvorsorge handelt, das wusste wohl auch der Kollege nicht.

Jetzt noch mal was Kniffliges. „Ich lebe von meiner Frau getrennt, bin aber noch verheiratet. Muss ich ihr Einkommen angeben?“ Frau W. antwortet spontan: „Setzen Sie sie mal mit rein… (Pause) , obwohl: Leben Sie in einer gemeinsamen Wohnung?“ – „Nein.“ Frau W. ist erleichtert. „Na, dann würde ich sie nicht angeben.“

Unter der Nummer 01888-6150 meldet sich das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Dame vermittelt an die Hotline 01805-615002 (8 bis 20 Uhr). Herr W. erklärt, dass bei Arbeitslosengeld II nur noch 15 Prozent vom Nettoeinkommen als Nebenverdienst erlaubt sind. „Und wenn mir mal ein Freund oder Verwandter Geld gibt, damit ich mir mal was leisten kann? Muss ich das auch angeben?“ Herr W. bejaht. Offenbar ein sehr strenger Berater. Nächstes Mal ruf ich wieder in Clements Vorzimmer an.

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