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Berlin: Wieder Sprudel im Park

Pamukkale-Brunnen kann bald saniert werden Kammergericht entscheidet über Schadensersatz

Das schier endlose Trauerspiel um den Pamukkale-Brunnen im Görlitzer Park in Kreuzberg scheint sich nach neun Jahren zum Besseren zu wenden: Am Dienstag setzte sich der Bezirk auch vor dem Berliner Kammericht mit seiner Auffassung durch, dass der Schöpfer der monumentalen Brunnenanlage, Bildhauer Wigand Witting, für die kurz nach der Einweihung aufgetretenen Schäden aufkommen muss. „Damit gibt es für uns endlich Rechtssicherheit“, sagte gestern Bezirksbürgermeister Franz Schulz (Die Grünen). „Der Schaden wird ersetzt. Mit dieser finanziellen Aussicht können wir nun ein Sanierungskonzept erarbeiten.“ Das solle schnellstmöglich geschehen.

Die Höhe des Schadensersatzes, den Witting zahlen muss, ist allerdings noch Verhandlungssache. Wie berichtet, hatte der Bildhauer im Verlauf des langjährigen Rechtstreites gegen das letzte Urteil des Landgerichtes aus dem Jahre 2004 Berufung eingelegt. Damals kamen die Richter aufgrund eines Gutachtens zur Überzeugung, dass der Bildhauer für den Brunnen die falschen Kalksandsteine ausgewählt habe. Wegen ihrer porösen Struktur hätten sich diese schon im ersten Winter nach der Eröffnung im Jahre 1998 mit Wasser vollgesaugt und seien bei Frost regelrecht gesprengt worden. Wegen der Risse in den Becken war die Anlage seit dem folgenden Frühjahr gesperrt und trocken. Konsequenz des Landgerichts: Es sprach dem Bezirk einen Schadensersatzanspruch von rund einer Million Euro zu.

Dagegen hatte sich der Bildhauer gewehrt und die nächsthöhere Gerichtsinstanz angerufen. Doch auch gestern konnte er sich mit seiner Sicht nicht durchsetzen, die Risse seien durch Pfusch bei der Montage der Steine entstanden, die Architekten hätten keine Drainage zum Wasserabfluss vorgesehen.

In einem Punkt stellte sich das Gericht aber auf seine Seite: Es griff Wittings Hinweis auf, der Schaden betreffe nur die Seitenflügel des Brunnens. Der Mittelteil sei weitgehend intakt geblieben. Der Bezirk hatte hingegen die ganze Anlage als defekt bezeichnet und daraus einen Schaden von einer Million Euro errechnet, den das Landgericht bestätigte. Das Kammergericht empfahl nun den Kontrahenten, sich über die Summe außergerichtlich zu einigen. Beide wollen dies versuchen und bald gemeinsam am Brunnen das Ausmaß der Schäden abschätzen. Können sie sich nicht einigen, spricht das Kammergericht am 16. Juni ein endgültiges Urteil.

Bürgermeister Schulz widersprach dem Vorwurf, der Bezirk habe zu lange die Richtersprüche abgewartet und den Brunnen verfallen lassen. Schulz: „Bevor der Schadensersatzes nicht geklärt war, konnten wir nicht handeln. Das verbietet uns die Landeshaushaltsordnung.“CS

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