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Liselotte Kügler

© Polizei

Wilmersdorf: Auf die Spur gekommen

Die Polizei hat den Mord an der 83-Jährigen Frau in Wilmersdorf offenbar aufgeklärt. Die DNA-Spuren belasten den verurteilten Straftäter.

Die Polizei hat dem 43-jährigen Hansjoachim W. offenbar auch den Mord an der 83-jährigen Liselotte Kügler nachgewiesen. In der Wohnung der Rentnerin seien DNA-Spuren gefunden worden, die eindeutig von W. stammen sollen. Der Täter soll die alte Frau am 25. Juli zunächst auf dem Nachhauseweg angesprochen, sie nach Hause begleitet und erwürgt haben.

W. sitzt bereits wegen eines anderen Frauenmordes in Haft. Er soll, wie berichtet, am 15. Juli in der Motzstraße in Schöneberg die 59-jährige Barbara W. mit seinem Komplizen Maik V. beraubt und getötet haben. Den Mord an Liselotte Kügler soll W. alleine begangen haben. Maik V. hat ein Alibi: Er war bereits am 24. Juli festgenommen worden. Wie berichtet, war die Leiche der 83-Jährigen am 1. August gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass auch sie erwürgt worden war. Während Hansjoachim W. eine Beteiligung am ersten Mord eingeräumt hat, schweigt er zum zweiten Fall.

Hansjoachim W. war bereits 1987 wegen dreifachen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Der damals schwer heroinabhängige Mann hatte zwei alte Frauen in ihren Wohnungen überfallen und ermordet, um an Geld für Drogen zu kommen. Die Opfer waren damals 81 und 84 Jahre alt, die Beute hatte 50 und 75 Mark betragen. Zudem hatte er 1986 seine eigene 72-jährige Großtante erdrosselt, die ihn beim Diebstahl von 500 Mark aus ihrem Morgenmantel überrascht hatte. Das Gericht hatte 1987 in seinem Urteil festgestellt, dass wegen einer massiven Persönlichkeitsstörung und der Drogensucht eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegt. Statt Lebenslang erhielt W. deshalb für drei Morde eine Haftstrafe von 15 Jahren. Weitere fünf Jahre erhielt er später für einen schweren Raub an einem Mithäftling. Diese 20 Jahre hat der Schöneberger komplett verbüßt.

2006 lernte Hansjoachim W. in der JVA Tegel Maik V. kennen, der eine fünfjährige Strafe wegen Betruges absaß. Beide freundeten sich an und wurden kurz hintereinander entlassen. Ein Jahr vor Haftende hatte die Gefängnisleitung W. eine negative Prognose ausgestellt. Wie berichtet, hatte er auch im Gefängnis weiter Drogen genommen und jegliche Mitarbeit und Therapie und auch die Entlassungsvorbereitungen verweigert.

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