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© dpa-Zentralbild

Winter: Vom Dach fallendes Eis kann tödlich sein

Von Dächern droht dieser Tage akute Gefahr. Zwei leicht Verletzte sind schon zu beklagen. Wer für Schäden aufkommen muss, ist umstritten.

Ein Eiszapfen, der aus luftiger Höhe herunterstürzt, kann durchaus tödlich sein, sagt Wolfgang Rowenhagen von der Berliner Feuerwehr. Kollegen aus Hannover hätten das quasi experimentell nachgewiesen. Sie ließen einen zehn Kilo schweren Zapfen aus drei Metern Höhe auf eine Melone krachen. „Die war dann Matsch.“

Von Dächern dräut dieser Tage akute Gefahr. Zwei leicht Verletzte sind schon zu beklagen. Die Feuerwehr rückt täglich etwa 300 Mal aus, um Schneebretter kontrolliert abzuschaufeln und Eiszapfenketten zu entschärfen. Für eine Stunde Einsatz würden 322 Euro berechnet, sagt Rowenhagen. Zahlen sollen die Hausbesitzer, allerdings ist die rechtliche Grundlage dafür umstritten.

Stadtrat Marc Schulte (SPD) vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf sieht klar die Hausbesitzer in der Verantwortung. Ähnlich beurteilt es der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen. Der Verband Haus & Grund hält dagegen. Das Land habe grundsätzlich die Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Wegen, sagt Sprecher Dieter Blümmel. Bei der Schneebeseitigung auf Gehwegen habe man diese Pflicht auf die Anlieger abgewälzt, von Dachlawinen sei in der entsprechenden Verordnung aber nicht die Rede. „Wenn also Menschen oder Autos zu Schaden kommen, ist der Eigentümer nicht haftbar.“ Flattern Rechnungen von der Feuerwehr ins Haus, sei es „sinnvoll, dagegen rechtlich vorzugehen“.

In der Berliner Bauordnung sind „Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis“ vorgeschrieben, wenn die Dächer an Verkehrsflächen liegen. Für Andreas Tesch von der Berliner Baukammer ist damit klargestellt, dass Schneefanggitter anzubringen sind, wenn es sich um ein steiles Dach zur Straße hin handelt. Bei den typischen Berliner Altbauten sei das die Regel.

Mit diesen Vorgaben ist Berlin sogar konkreter als das schneereiche Bayern. Dort sei der entsprechende Passus aus der Bauverordnung gestrichen worden, sagte ein Sprecher der obersten Baubehörde, weil man den Hausbesitzern nicht vorschreiben wolle, wie sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen wollen. Sie könnten ja theoretisch ihr Dach besprengen oder täglich selber den Schnee herunterfegen.

Möglich ist auch, einen Hubschrauber zu mieten, um das Weiß vom Dach zu pusten, wie beim Berliner Olympiastadion geschehen.

Die Feuerwehr sieht in der Wetterlage den eigentlich Schuldigen. Der viele Schnee und andauernder Frost seien schon „extrem“, findet Rowenhagen, und gegen Eiszapfen und massive Schneebretter würden Fanggitter auch nicht viel ausrichten. Am Hauptbahnhof rutschte der verharschte Dachschnee einfach über die „Schneefangrohre“ hinweg. Da musste eben abgesperrt und die Feuerwehr gerufen werden. Thomas Loy

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