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 ndreas Geisel (SPD), Berliner Innensenator.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

„Wir dürfen auch nicht diskriminiert werden“: Polizeigewerkschaft kritisiert Geisels Deal mit Bund und Ländern

Der Innensenator versichert Bund und Ländern, dass das Antidiskriminierungsgesetz sie nicht trifft. Das diskriminiert Berliner Beamte, sagt die Gewerkschaft.

Er hat es unzählige Male gesagt, jetzt gab es das noch mal schriftlich: Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat seinen Amtskollegen in Bund und Ländern in einem zweiseitigen Schreiben versichert, dass das am Wochenende in Kraft getretene Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) nur für Berliner Polizisten gilt. Obwohl Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mehr gefordert hatte, will er nun wieder Bundespolizisten zu Unterstützungseinsätzen nach Berlin schicken.

Ist damit alles geklärt? Zumindest für Beamte anderer Bundesländer offenbar, bei der Berliner Polizei noch nicht. „Es ist Andreas Geisel sehr hoch anzurechnen, dass er hier die Kuh vom Eis holen möchte und den Schaden möglichst gering halten will“, sagte Norbert Cioma, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin.

Geisel verteidige damit ein „demokratisch verabschiedetes Gesetz, das er selbst nicht wollte, vehement gegen jegliche berechtigte Kritik, während sich der verantwortliche Justizsenator wegduckt.“

Bekanntlich hatte der Chef des Justizressorts, Dirk Behrendt (Grüne), den Entwurf des umstrittenen Gesetzes eingebracht, Geisel hätte auch gut ohne das Gesetz leben können, hatte er erklärt. Doch nun ist es da.

In der Kritik: Berlins grüner Justizminister Dirk Behrendt.
In der Kritik: Berlins grüner Justizminister Dirk Behrendt.

© Annette Riedl/dpa

Das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz (LADG) soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung zum Beispiel wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Sexualität oder Sozialstatus durch Behörden schützen. Es soll Klagen mit Beweiserleichterung möglich machen, wenn sich Menschen von Polizisten, oder anderen Behördenvertretern, diskriminierend behandelt fühlen. Zivilgerichte sollen das Land Berlin dann zu Schadenersatz verurteilen können.

Doch das hat keine Folgen für Beamte aus anderen Bundesländern und des Bundes, die nach Berlin geschickt werden. Bei Großeinsätzen in Berlin gilt dann: Ein Beamter aus Berlin kann bei einem Gerichtsurteil gegen das Land nach dem LADG in Regress genommen werden, ein ebenso diskriminierender Beamter aus dem Rest der Republik nicht – das Land Berlin bezahlt den Schadenersatz.

Für die GdP ist das eine Ungleichbehandlung: „Eine Ausnahme für auswärtige Kräfte ist schlichtweg unfair“, hieß es von der GdP. „Wir fragen uns, wer oder was den Innensenator zu einer derartigen Vereinbarung legitimiert und ob sie rechtmäßig ist“, sagte Landeschef Cioma. Es sei nach Ansicht der Gewerkschaft mehr als fragwürdig, wenn Berlin für Handlungen anderer Kräfte haftet, das sei sicher auch ein Thema für den Landesrechnungshof.

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„Das LADG ist ein unsägliches politisches Zeichen des Senats an die Beschäftigten. Wir leben in einer weltoffenen und toleranten Stadt, den Beschäftigten aber wird von oben herab Misstrauen entgegengebracht“, sagte Cioma.

Die GdP fordert daher vom Berliner Senat, dass die mit dem Bund und anderen Ländern getroffenen Regelungen auch für all Berliner Beamten gelten. „Schließlich dürfen auch wir nicht aufgrund unserer Herkunft diskriminiert werden“, sagte Cioma.

Wie kam es dazu? Bei der Innenministerkonferenz in Erfurt in der vergangenen Woche hatten sich Geisel von den Unionsministern deftige Worte anhören müssen, zuvor hatte der Senator (54)  Kritiker des Gesetzes als „alte weiße Männer“ bezeichnet. Die Unionsinnenminister drohten, wegen des LADG keine Polizisten mehr nach Berlin zu schicken.

Berlins Innensenator Geisel (Mitte) am Mittwoch in Erfurt bei der Innenministerkonferenz.
Berlins Innensenator Geisel (Mitte) am Mittwoch in Erfurt bei der Innenministerkonferenz.

© Martin Schutt/dpa

Seehofer selbst hatte angekündigt, Unterstützungseinsätze der Bundespolizei in Berlin auszusetzen. Und er hatte eine verbindliche Erklärung Berlins gefordert, „dass das Gesetz auch nur für die Polizeibeamten des Landes Berlin anwendbar ist und nicht für die Polizeibeamten, die wir gelegentlich als Unterstützung aus den Bundesländern und von der Bundespolizei nach Berlin schicken“. Denn er könne „meine Beamten nicht dieser Diskriminierung aussetzen, wo sie dann beweisen sollen, dass sie nicht diskriminiert haben“.

Berlin nimmt andere Bundesländer nicht in Regress

Am Mittwoch trafen sich Seehofer und Geisel nun, am Donnerstag verschickte Geisel sein Schreiben. Doch Seehofers Diktum, das Gesetz dürfe für Nicht-Berliner Einsatzkräfte nicht anwendbar sein, sie müssten davon ausgenommen sein, fehlt. Zu Folgen des LADG erklärt Geisel, es werde „keine nennenswerten Auswirkungen“ auf auswärtige Beamte haben.

Zugleich erklärte Geisel, das LADG gelte nur für die Berliner Verwaltung, „es richtet sich insoweit an die Berliner Stellen und ihre Bediensteten.“ Bei Schadenersatzansprüche gegen das Land Berlin könne es nicht auf andere Bundesländer und den Bund zurückgreifen. Allein Berlin wird demnach für Schadenersatzansprüche bei Einsätzen geradestehen, auch wenn die Beschwerden sich gegen auswärtige Beamte richten.

Bald auf sich allein gestellt? Beamte einer Hundertschaft der Berliner Polizei vorm Reichstag.
Bald auf sich allein gestellt? Beamte einer Hundertschaft der Berliner Polizei vorm Reichstag.

© Jörg Carstensen/dpa

Der Bund, entsendende Länder, oder einzelne Polizisten werden nicht in Regress genommen. Berlin wird laut Geisel zudem bei der Aufklärung von Diskriminierungsvorwürfen „nur in vertretbarem Rahmen“ Hilfeersuchen an die anderen Bundesländer und den Bund stellen, die Kosten für die Aufklärung in anderen Bundesländern werde zudem Berlin übernehmen.

Eines aber kann Geisel nicht versichern: Dass Beamte anderer Länder oder Bundes kein Disziplinarverfahren bei Urteilen von Berliner Gerichten gegen das Berlin bekommen. Allein bei dem jeweiligen Dienstherrn liege die Verantwortung dafür.

Disziplinarverfahren kann Geisel nicht ausschließen

Bundesinnenminister Seehofer ließ sich vorsorglich eine Hintertür offen. „Sollten Schwierigkeiten auftreten, behalte ich mir allerdings einen erneuten sofortigen Einsatzstopp vor, bis die zugesagten Punkte formell rechtssicher verankert sind“, sagte er laut am Donnerstag verbreiteter Erklärung.

Berliner Polizisten müssen sich jedoch auf ein Disziplinarverfahren einstellen, sollte ein Urteil nach dem LADG ergehen. Ob dann tatsächlich ein Dienstvergehen vorliegt, ist eine andere Frage. Während bei LADG-Klagen die Diskriminierung als „überwiegend wahrscheinlich“ glaubhaft gemacht werden müssen, schrieb Polizeipräsidentin Barbara Slowik erst kürzlich ihren Mitarbeitern: Im Disziplinarrecht „gelten - wie bisher – die allgemeinen Beweisregeln“.

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Das heißt übersetzt: Es reicht nicht, dass ein Vorfall „überwiegend wahrscheinlich“ geschehen ist, wie vom Kläger behauptet. Sondern das Vergehen und die Schuld müssen dem Beamten im Disziplinarverfahren nachgewiesen werden. „Zu einer persönlichen Haftung kann es nur - wie bisher auch - in Fällen von nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen kommen“, schreibt Slowik.

Das würde bedeuten: Es könnten Urteil gegen das Land Berlin ergehen, weil Polizisten einen Bürger diskriminierend behandelt haben. Wenn die Beamten jedoch nach dem Ergebnis der internen Ermittlungen der Polizei nicht vorsätzlich gehandelt oder grob fahrlässig gegen ohnehin bestehende Pflichten – wie die Gleichbehandlung nach dem Grundgesetz – verstoßen haben, werden sie für den Schadenersatz an die Bürger nicht in Regress genommen.

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