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Berlin: „Wir waren nicht der Sargnagel des Konzerns“

Ex-Chef der IBG weist im Banken-Prozess die Vorwürfe der Anklage als unhaltbar zurück

Im Untreue-Prozess gegen Klaus Landowsky und elf weitere frühere Manager des Bankgesellschaftskonzerns hat am Montag mit Manfred Schoeps der erste Angeklagte umfassend zu den Vorwürfen der Anklage Stellung genommen. Schoeps war bis 2001 Geschäftsführer der Immobilien- und Baumanagementtochter des Konzerns, IBG, die bis dahin für das gesamte Fonds-Geschäft des Konzerns verantwortlich zeichnete.

Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, das Vermögen der IBG durch die Gewährung von Mietgarantien mit 25-jähriger Laufzeit in zwei großen Immobilienfonds geschädigt und gefährdet zu haben, wies Schoeps als völlig unhaltbar zurück. Die Ermittlung des von der Anklage für die Jahre 2000 bis 2002 genannten Vermögensschadens von gut 58 Millionen Euro sei grob fehlerhaft. So habe es die Staatsanwaltschaft versäumt, die tatsächlichen fondsbezogenen Einnahmen der IBG zu erfassen. Auch berücksichtige sie nicht, dass Mieter der Fonds-Immobilien, wie etwa die DSK, die im fraglichen Zeitraum Mietzahlungen schuldig geblieben seien, ihren Zahlungsverpflichtungen später wieder nachgekommen seien.

Das mit der Garantiekonstruktion verbundene Ausfallrisiko bei den Mieten sei in der IBG stets diskutiert und durch Rückstellungen abgesichert worden. Dabei hätten den möglichen Aufwendungen „weit höhere Ertragspotenziale“ gegenübergestanden. Bei den Kosten für die Garantieleistungen handle es sich um einen kalkulierten Aufwand, keinesfalls aber um einen „Schaden“, wie es die Staatsanwaltschaft suggeriere.

Die IBG mit ihrem Fondsgeschäft sei im Übrigen keineswegs der „Sargnagel“ der Bankgesellschaft gewesen. Das Gegenteil sei der Fall. So habe der Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses ausdrücklich festgestellt, dass das IBG-Fondsgeschäft für einen Ergebnisbeitrag von 500 bis 650 Millionen DM jährlich gut gewesen sei. „Verbrannt“ habe der Konzern sein Geld vielmehr im Kreditgeschäft und mit Fehlinvestitionen im Privatkundenbereich sowie mit gewaltigen Verlusten der Investmentbanker, die sich über die Konzerntochter in Dublin auf überaus waghalsige Spekulationen mit Derivaten und forderungsgedeckten Papieren eingelassen hätten. Vom Fondsgeschäft der IBG dagegen hätten alle Teilbanken des Konzerns über diverse Finanzierungen in hohem Maße profitiert. Die Fondskonzepte mitsamt der Mietgarantien seien von den zuständigen Gremien des Konzerns stets gebilligt und auch von den Prüfern nicht beanstandet worden. Trotz zeitweilig hoher Mietausfälle sei das Fondsergebnis auch für die beiden von der Staatsanwaltschaft angegriffenen Fonds „stets positiv“ gewesen. Für die Werthaltigkeit des gesamten Geschäftssegments spreche auch, dass das Land Berlin mit dem jetzt geplanten Verkauf der IBG-Fonds einen milliardenschweren Erlös erzielen wolle. Ewald B. Schulte

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