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Berlin: „Wir würden jeden Prozess gegen die Kliniken verlieren“ Gesundheits-Staatssekretär verteidigt seinen Konsenskurs

Der Streit um die Zukunft der Berliner Krankenhauslandschaft verschärft sich. Vor allem Gesundheitsstaatssekretär Hermann SchulteSasse (parteilos, für PDS) steht in der Kritik der Kassen.

Der Streit um die Zukunft der Berliner Krankenhauslandschaft verschärft sich. Vor allem Gesundheitsstaatssekretär Hermann SchulteSasse (parteilos, für PDS) steht in der Kritik der Kassen. Er habe sich mit dem neuen Krankenhausplan auf die Seite der Krankenhäuser geschlagen, statt strukturell etwas zu verändern, sprich: Kliniken zu schließen. Jetzt geht Schulte-Sasse in die Offensive. Es sei schon ein Standort mehr geschlossen worden, als im alten Krankenhausplan von 1999 vorgesehen: das Max-Bürger-Zentrum, das zum landeseigenen Vivantes-Konzern gehört. Weitgehend unbeachtet hat das Unternehmen das Haus, das an zwei Standorten in Charlottenburg einst 645 Klinikbetten anbot, freiwillig abgewickelt. Die letzten Abteilungen schließen im Sommer.

Auch mit der Reduktion um 1400 Betten liege man über dem 99er Plan, sagt der Politiker. Dadurch könnten Land und Kassen jährlich Millionen Euro sparen. Die Kassen fordern aber den Abbau von 4000 Betten. Die AOK hat vorgerechnet, dass 250 Betten ein mittleres Krankenhaus ausmachen, das jährlich 25 Millionen Euro koste.

Schulte-Sasse verteidigt seine Strategie, im Konsens mit den Klinikbetreibern den Bettenabbau festzuschreiben. Berlin habe so geringe Klinikkapazitäten, wie nur wenige Bundesländer. Derzeit sind es 62 Betten pro 10 000 Einwohner, Hamburg verfügt über 66 und Bremen über 69 Plätze. Mit der geplanten Reduktion sinkt das Verhältnis in Berlin auf 54. „Da fiele der Nachweis schwer, dass es zu viele Betten gibt und deshalb ein Krankenhaus schließen muss“, sagt SchulteSasse. „Wir würden jeden Prozess verlieren.“ Und eine Klage gegen den Schließungsbescheid wäre sicher. Denn für die Kliniken ist es überlebenswichtig, im Krankenhausplan aufgenommen zu sein. Zum einen haben sie nur dann ein Recht auf staatliche Investitionsförderung. Zum anderen dürfen auch nur sie gesetzlich Versicherte behandeln.

Der zweite Weg, eine Abwicklung zu begründen, wäre der Nachweis, dass ein Krankenhaus nicht ausgelastet ist. Doch die Daten darüber haben nur die Krankenkassen. „Wenn die Kassen ein Haus nennen, dass unter 85 Prozent ausgelastet ist, dann muss man darüber reden, ob man es aus dem Plan nimmt“, sagt Schulte-Sasse. Doch bisher hätten sie dies nicht gemacht.

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