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WM-Kriminalität: Diebe zu Bewährungsstrafen verurteilt

In einem ersten Prozess um Straftaten bei der Fußball-Weltmeisterschaft sind drei Handtaschendiebe vom Amtsgericht Tiergarten zu Bewährungsstrafen von 18 bis 21 Monaten verurteilt worden.

Berlin - Vorgeworfen wurde ihnen gewerbsmäßiger Bandendiebstahl. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten - zwei Peruaner und ein Mexikaner - nach Deutschland gekommen waren, um bei der WM gezielt Diebstähle zu begehen.

Die Angeklagten hatten gestanden, vom 20. bis 22. Juni in drei Berliner Nobelhotels Gästen beim Frühstück die Handtaschen gestohlen und dabei knapp 400 Euro erbeutet zu haben. In einem weiteren Fall konnte ein Diebstahl verhindert werden. Nach den Geständnissen während eines Haftprüfungstermins beim Amtsrichter kam es am Donnerstag überraschend zur Verhandlung.

Das Urteil sei rechtskräftig, sagte ein Justizsprecher. Nach seinen Angaben kamen die beiden Peruaner nach dem Prozess sofort in Abschiebehaft. Die 34 und 42 Jahre alten Männer waren mit falschen Pässen nach Deutschland eingereist und wurden daher auch wegen Urkundenfälschung bestraft. Ihnen droht nun die Abschiebung. (tso/ddp)

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