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Berlin: Wo Neonazis nicht mehr aufmarschieren dürfen

SPD und PDS wollen in einem Landesgesetz geschützte Orte festlegen. Das Verbot gilt dann nicht nur am Holocaust-Mahnmal

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

An sechs Orten, die in Berlin an die Opfer des NS-Regimes erinnern, werden Aufmärsche von Neonazis voraussichtlich verboten: Am Holocaust-Mahnmal, an der Topographie des Terrors, der Gedenkstätte Deutscher Widerstand (Bendlerblock), der Gedenkstätte Plötzensee, am Haus der Wannseekonferenz und dem künftigen Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma.

Auf diese Liste haben sich Innensenator Ehrhart Körting und die Regierungsfraktionen SPD und PDS weitgehend geeinigt. Sie reagierten damit auf die Verschärfung des Versammlungsrechts, die von der rot-grünen Bundesregierung und der CDU gemeinsam vorbereitet wird. Den Ländern wird mit einer Öffnungsklausel ermöglicht, an Gedenkstätten von überregionaler Bedeutung Demonstrationen zu verbieten, die die Würde der Nazi-Opfer verletzen.

Das soll auch in Berlin in einem Landesgesetz festgelegt werden, mit Ausnahme des Holocaust-Mahnmals, das durch Bundesrecht geschützt wird. Die rot-rote Koalition will dieses Gesetz frühestens im Juni beschließen. Die innenpolitischen Sprecherinnen der SPD- und PDS-Fraktion, Heidemarie Fischer und Marion Seelig, sprachen sich gestern für eine „sehr gründliche parlamentarische Beratung“ aus. „Es ist schade, dass wir wegen der braunen Flut unsere Freiheitsrechte einschränken müssen“, sagte Fischer. Das Versammlungsverbot an bestimmten Orten befreie die Bürger auch nicht davon, „couragiert zu zeigen, dass wir die Nazis nirgendwo haben wollen“.

Die PDS ist von der Änderung des Versammlungsrechts erst recht nicht begeistert. „Wir halten das Ganze für unnötig“, sagte die PDS-Politikerin Seelig. Nazi-Demos am Holocaust-Mahnmal könnten auch anders verhindert werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass es mit der Auflistung „verbotener Orte“ juristisch schwieriger werden könnte, rechtsradikale Demonstrationen anderswo zu verhindern. Linke SPD-Abgeordnete sehen das ähnlich und warnen vor tückischen versammlungsrechtlichen Fallstricken.

Die „Neue Wache“ Unter den Linden wollen SPD und PDS nicht in das neue Landesgesetz aufnehmen. Zu DDR-Zeiten war das Gebäude „Mahnmal für die Opfer des Faschismus und Militarismus“, wurde aber 1993 zur zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland „für die Opfer des Krieges und der Gewaltherrschaft“ umgewidmet. Über das Brandenburger Tor haben die Koalitionsfraktionen gar nicht erst diskutiert. Dort soll alles bleiben wie es ist. Das forderte gestern auch der Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. „Das Brandenburger Tor ist ein Symbol der Freiheit und der Einheit und keine Gedenkstätte.“

Ratzmann hält die Einschränkung des Versammlungsrechts, trotz der Zustimmung seiner Bundespartei, für „überflüssig und ein falsches Signal“. Der innenpolitische Sprecher der FDP, Alexander Ritzmann, formulierte noch deutlicher: „Eine große Koalition von Angsthasen und Verbotsfetischisten hat sich geeinigt, im Schweinsgalopp das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken. Was für ein Erfolg für die NPD!“ Der CDU-Innenexperte Frank Henkel lobte hingegen die Änderung des Versammlungsgesetzes als „ersten richtigen Schritt“.

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