Wohin mit blöden Geschenken? : Weg damit

27.12.2012 13:04 Uhrvon
Schnell zurück in den Laden. Foto: dpa
Schnell zurück in den Laden. - Foto: dpa

Umtauschen, zurückschicken oder weiterverkaufen: Nach dem Fest versuchen viele Berliner, ungeliebte Präsente loszuwerden.

Das Weihnachtsgeschäft geht auch nach dem Fest weiter. „Nach den Feiertagen gehen viele in die Geschäfte und lösen ihre Gutscheine und Bargeldgeschenke ein“, sagte der Geschäftsführer des Handelsverbands Deutschlands (HDE), Kai Falk, am Mittwoch. In Berlin stellt man sich ebenfalls auf turbulente Tage ein. Zwar gebe es in diesem Jahr nur wenige Verkaufstage zwischen Weihnachten und Silvester, heißt es beim Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB), aber das müsse für die Händler nicht schlecht sein. „Viele Arbeitgeber haben ganz geschlossen, dadurch sind viele Kunden unterwegs“, betont Vize-Hauptgeschäftsführer Günter Päts.

Dabei könnten sich all diejenigen, die einen Gutschein bekommen haben, eigentlich Zeit lassen.

„Die Gutscheine sind – falls kein Datum angegeben ist – drei Jahre lang gültig“, betont die Verbraucherzentrale Berlin.

Auch wer das Pech hatte, ein kaputtes Geschenk zu bekommen, muss nicht gleich am Donnerstag reklamieren. Zwei Jahre lang kann man beim Händler Mängel beanstanden, allerdings geht das in den ersten sechs Monaten leichter als danach. In dieser Zeit wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Später muss man das dem Händler nachweisen – was nicht leicht ist. Funktioniert das Smartphone nicht, oder spielt der Kopfhörer nur auf einer Seite Musik, darf der Händler zwei Mal versuchen, das Produkt zu reparieren oder ein neues zu liefern. Erst dann kann der Kunde sein Geld zurückfordern.

Aber was, wenn das Geschenk in Ordnung war, aber nicht gefällt? Dann liegt es im Ermessen des Händlers, ob er die Ware zurücknimmt. „Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht“, betont die Verbraucherzentrale, es sei denn, der Schenker hat sich die Umtauschmöglichkeit auf dem Kassenbon bestätigen lassen. Dennoch lassen sich fast alle Läden auf den Umtausch – Ware gegen Geld oder Ware gegen andere Ware – ein.

Hat man Bücher, Pullover oder Schuhe im Internet gekauft, kann man die Ware ohnehin zwei Wochen lang zurücksenden. Hat der Händler über dieses Widerrufsrecht nicht aufgeklärt, geht das sogar beliebig lange. Ausnahme: CDs, DVDs und Software kann man nicht zurückgeben, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Auch Spezialanfertigungen, verderbliche Waren, Zeitschriften und Zeitungen kann man nicht zurückschicken. Einen Nachteil haben jedoch all diese Wege: Man muss den Schenker nach dem Kassenbon oder der Auftragsbestätigung fragen.

Wer diese Peinlichkeit vermeiden will, kann sein Geschenk auch einfach weiterverkaufen – etwa über Ebay. Allerdings weiß man dort nie, wie viel am Ende herausspringt. Wer sicher sein möchte, was er für das Buch, die CD oder das Computerspiel bekommt, kann sich an einen der An- und Verkaufsshops im Internet wenden. So kauft etwa der Berliner Online-Dienst Momox (www.momox.de) gebrauchte Bücher, CDs, DVDs, Computerspiele und Elektronik an.

Das Verfahren ist simpel. Der Kunde tippt den Barcode oder die Modellbezeichnung des Artikels in ein Web-Formular oder scannt den Barcode beziehungsweise die ISBN-Nummer mit seinem Smartphone ein. Sofort wird angezeigt, wie viel Momox für die Ware bezahlt. Der Versand per Postpaket an Momox ist kostenfrei, auf Wunsch lässt der Online-Händler das Paket auch von DHL oder Hermes – ebenfalls für den Kunden gratis – von zu Hause abholen.

Auch bei Rebuy (www.rebuy.de) können Beschenkte zum Festpreis ungeliebte Medien- und Elektroartikel weiterverkaufen, und auch Rebuy holt das Paket auf Wunsch gratis von zu Hause ab – allerdings erst ab einem Verkaufswert von zehn Euro. Bücher, Filme, CDs, Computerspiele oder Konsolenzubehör kann man auch über Amazon loswerden. Beim Trade-in-Programm (www.amazon.de/trade-in) gibt es jedoch nicht Bares, sondern einen Amazon-Gutschein.

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