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Berlin: Wohnen auf Rädern: Abstellen erlaubt, Aufenthalt aber nicht

Juristisch stehen Rollheimer auf schlechtem Boden. So lange sie auf öffentlichem Straßenland stehen, kommt das Berliner Straßengesetz zur Anwendung.

Juristisch stehen Rollheimer auf schlechtem Boden. So lange sie auf öffentlichem Straßenland stehen, kommt das Berliner Straßengesetz zur Anwendung. Es verbietet das Nächtigen und Lagern auf öffentlichem Grund. Die Rollheimer dürfen ihre Fahrzeuge zwar parken, sich aber nicht darin aufhalten.

Brachstücke, die sich für längere Aufenthalte von Wagenburgen eignen würden, sind in Berlin zwar zahlreich, es ist jedoch schwierig, dafür einen Pachtvertrag zu bekommen. Denn die größte Sorge der Bezirksämter ist das Zustandekommen eines "Quasi-Nutzungsrechts" auf einmal bewohntem Gelände. Dies könnte aber durch eine notarische Vollstreckungsunterwerfung, welche die Wagenburgler zu unterzeichnen bereit sind, vermieden werden. Sie erlaubt dem Grundstückseigentümer, ein Gelände nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer sofort räumen zu lassen.

In Berlin gibt es derzeit mehrere "sesshafte" Wagenburgen. An der Lohmühle in Treptow besteht eine seit mehreren Jahren im guten Einvernehmen mit den Anwohnern. Zwei Wagenburgen in Köpenick und Karow verfügen über Pachtverträge.

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