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Aktion bei der Übergabe der Unterschriften des Mietenvolksentscheids am 1.Juni.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Wohnen in Berlin: Initiative kündigt Korrekturen zum Mietenvolksentscheid an

Verbesserungen beim Zwangsankauf von Sozialwohnungen und beim Mietendurchschnitt: Die Aktivisten des Mietenvolksentscheids haben Änderungen an ihrem Gesetzentwurf angekündigt. Diese sollen aber nicht am Grundsatz des Volksentscheids rütteln.

Trotz des großen Erfolges wollen die Aktivisten des Mietenvolksentscheids Korrekturen an ihrem Gesetzesentwurf vornehmen. Dies hat die Initiative am Mittwoch in Kreuzberg angekündigt. So habe es beispielsweise nützliche Hinweise von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gegeben. Vor allem beim Zwangsankauf von Sozialwohnungen sowie beim Mietendurchschnitt, der durch das Gesetz festgeschrieben werde, seien Verbesserungen geplant, die der Senatsverwaltung für Inneres vorgelegt werden sollen.

"Wenn dies zum Vorteil des Gesetzes ist, korrigieren wir uns", sagte Melanie Dyck eine der fünf Vertrauensleute des Mietenvolksentscheids. Der Innensenator werde allerdings gebeten, die Änderungen nur dann zu übernehmen, wenn diese nicht den Fortlauf des Volksentscheidsverfahrens gefährde. Auch bei anderen Volksentscheiden habe es Veränderungen nach dem Ende der ersten Stufe gegeben. Es seien keine Änderungen im Grundsatz, sondern Präzisierungen, um falsche Lesarten des Gesetzes vorzubeugen. Die Änderungen werden an diesem Mittwoch bei der Innenverwaltung eingereicht.

Ebenfalls korrigiert: Förderung der Mieter in Sozialwohnungen

So soll der Senat Sozialwohnungen zurückkaufen, aber "höchstens zum Verkehrswert" - und nicht zu den ursprünglichen Baukosten, wie aus dem Gesetzesentwurf herausgelesen werden könnte. Eine zweite Korrektur betreffe die Förderung der Mieter von Sozialwohnungen, denen keine Anschlussförderung gewährt wird. Nur jene, die zwei Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits darin wohnten, sollen diese erhalten.

Dies soll verhindern, dass Hauseigentümer gezielt Wohnungen vermieten, um die Subventionen zu kassieren. Jan Kuhnert, langjähriger Berater von Kotti+Co, kritisierte außerdem die "politische Kostenschätzung" des Senats zur Abwehr des Mietenvolksentscheids. Mehr als drei Milliarden Euro koste das Gesetz, hatte der Senat verbreitet. Nach Angaben der Initiative ist dies nicht der Fall: Der Volksentscheid koste 230 Millionen Euro. Dies sei weniger als die Summe, die das Land durch die Rückzahlung von Bauträgern von Darlehen für soziale Wohnungsbauten, die aus der Förderung laufen: Dies seien 275 Millionen Euro. "Wir verhindern also keine Straßenreinigung oder Neubau von Kitas", so Kuhnert.

Initiative: Landesfirmen werden nicht ins Chaos stürzen

Auch das Schreckensgespenst, das der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen bei der Umwandlung der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen in "Anstalten des Öffentlichen Rechts" beschwört, sei "vorgeschoben". Die Landesfirmen würden keinswegs "ins Chaos stürzen". Deren Umwandlung sei ein ganz einfacher Rechtsakt. Vorstände blieben erst mal im Amt, die Aufsichtsräte ebenfalls. Die Mitarbeiter würden weiter bauen, vermieten und verwalten. Die Ablehnung der Umwandlung ziele lediglich darauf, die Mietermitbestimmung zu verhindern. Dies sei aber erforderlich, weil die "politische Kontgrollle nicht greift". Die Firmen erfüllten den sozialen Auftrag zurzeit nicht, nämlich Berliner mit geringen Einkünften mit Wohnraum zu versorgen.

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