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Nummern statt Namen. So sehen Klingelschilder von Berliner Ferienwohnungen aus.

© Kitty Kleist-Heinrich

Wohnungsmarkt: Senat plant Verbot von Ferienwohnungen

In Berlin wird Wohnraum knapp - auch weil viele Berliner Zimmer an Touristen vermieten. Dagegen will der Senat mit einer neuen Verordnung vorgehen.

Ein Verbot zur Zweckentfremdung von Wohnungen in Berlin rückt näher. Nach einem aktuellen Gutachten des Senats kann zumindest in drei Berliner Bezirken – Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte – von einer „starken Anspannung“ des Wohnungsmarktes gesprochen werden. Innerhalb des S-Bahn-Ringes – mit Ausnahme von Wedding – sei eine „deutliche Anspannung“ des Marktes feststellbar. Auf der Grundlage des neuen Gutachtens, das am Mittwoch im Bauausschuss vorgestellt wurde, soll nun eine „Zweckentfremdungsverbotsverordnung“ erarbeitet werden, die vor den Gerichten Bestand hat.

Mit dieser Verordnung soll vor allem die Ausweisung von Ferienwohnungen verhindert werden. Aktuellen Zahlen zufolge werden etwa 12 000 Wohnungen auf diese Weise vermietet, zusätzlich ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen. Eine Zweckentfremdungsverordnung setzt einen angespannten Wohnungsmarkt voraus, sonst können Hausbesitzer erfolgreich dagegen klagen.

Linken-Abgeordnete Katrin Lompscher forderte den Senat auf, für die gesamte Stadt offiziell von einem „angespannten Wohnungsmarkt“ zu sprechen, um die Klagemöglichkeiten gegen „Wuchermieten“ zu verbessern. Ein entsprechender Antrag wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. Es seien noch immer günstige Wohnungen im Angebot.

Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) warnte vor „pauschalen Dramatisierungen“ in der Debatte um Wohnungsmieten und die Verdrängung von alteingesessenen Bewohnern aus ihren Kiezen. Im internationalen Vergleich „stehen wir noch gut da“. Um auf dem Wohnungsmarkt umzusteuern, werde es einige Jahre dauern. Die Zweckentfremdungsverordnung sei nur eines von mehreren geeigneten Instrumenten, das Problem einzudämmen. Müller will demnächst ein „Bündnis für soziale Mieten“ vorstellen, in dem der Senat mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Vereinbarungen über Miethöhen und Neuvermietungen trifft.

Auch private Bauherren seien weiterhin sehr willkommen, um den Markt zu entlasten, sagte Müller. “Hervorragend“ sei der geplante Bau von 700 Wohnungen in der Wissenschaftsstadt Adlershof. Damit sei erwiesen, dass sich nicht nur in der Innenstadt Neubauprojekte lohnen.

Die Bündnisgrünen möchten die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gerne verpflichten, ein Drittel ihrer Wohnungen - also rund 90 000 - für Hartz-IV-Empfänger freizuhalten. Dazu stellte der Grünen-Abgeordnete Andreas Otto eine Anfrage an den Senat und erhielt die Auskunft, man wisse gar nichts über die Vermietung an Hartz-IV-Empfänger. Auch die Frage, wie viele Wohnungen aus dem Bestand für Hartz-IV-Empfänger erschwinglich seien, blieb überraschend unbeantwortet. Begründung: Die Zahl der in einer Wohnung lebenden Personen sei nicht bekannt. Davon hänge aber ab, ob die Miethöhe für Hartz-IV-Empfänger angemessen ist oder nicht.

Bekannt ist nur die Zahl der Wohnungen im „geschützten Segment“. Diese Wohnungen können von den Sozialämtern der Bezirke an Obdachlose vergeben werden. In diesem Bereich müssen die Wohnungsbaugesellschaften jährlich 1376 Wohnungen zur Verfügung stellen. Im vergangenen Jahr wurde nur 74 Prozent dieser Sollzahl erreicht. Für Alleinstehende fehlten 569 Wohnungen.

Soziale Träger haben zunehmend Schwierigkeiten, ihre Klientel - darunter viele Obdachlose - mit Wohnungen zu versorgen. Deshalb gibt es bereits eine „Armutswanderung“ in Randbezirke wie Spandau, Marzahn-Hellersdorf und Teile von Neukölln, Reinickendorf und Treptow-Köpenick. Dort steigen die Mieten am langsamsten; in einigen Quartieren sind sie sogar rückläufig.

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