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Ständig umziehen, weil die alte Wohnung zu teuer wurde? Das soll nicht sein, meint der Senat.

© Kitty Kleist-Heinrich

Wohnungspolitik: Berlin deckelt Anstieg der Mieten bei Landesfirmen

Der rot-rot-grüne Senat macht landeseigenen Unternehmen strengere Vorgaben. Bis 2021 dürfen sie pro Jahr nur noch zwei Prozent mehr für Wohnungen verlangen. Und es gibt weitere Verbesserungen.

Den Schutz der Mieter vor der Verdrängung aus ihren Quartieren lässt sich der Senat rund 84 Millionen Euro kosten. So viel kostet die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen die bis 2021 festgeschriebene Deckelung des Mietenanstiegs auf jährlich zwei Prozent sowie andere politische Regulierungen. Dies geht aus dem Kooperationsvertrag "Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung" hervor, der an diesem Mittwoch zwischen Senatsvertretern sowie den Landesunternehmen unterzeichnet wird und dem Tagesspiegel vorliegt.

Weitere wichtige neue Regelungen: Ab Juli müssen die Firmen die Hälfte aller neu gebauten Wohnungen „mietpreis- und belegungsgebunden an WBS-Berechtigte“ vergeben und die andere Hälfte für maximal zehn Euro je Quadratmeter nettokalt. Ferner sollen bis 2021 rund 10.000 Wohnungen dazugekauft werden. Falls die Mieten in den neuen Wohnungen 6,50 Euro je Quadratmeter übersteigen, muss jede zweite frei werdende Wohnung bei einem Nutzerwechsel unterhalb dieses Betrags vermietet werden. Außerdem dürfen die Firmen nur noch sechs Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieten umlegen – statt bisher neun.

Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) sagte: „Mit einem Anstieg der Mieten um zwei Prozent im Jahr können die Menschen leben und die Landesunternehmen wirtschaftlich arbeiten.“ Die Steigerung entspreche den Tariferhöhungen. Die Landesfirmen leisteten damit einen „deutlichen Beitrag, um die Mieten in Berlin zu stabilisieren“.

Die Regelung wird auch für die bereits im vergangenen Jahr ausgesprochenen Mieterhöhungen von Landesfirmen übernommen, sofern die Mieter eine entsprechende Änderung ihres Vertrages beantragen. Ungefähr 150.000 Wohnungen in Landesbesitz sind betroffen, die andere Hälfte des kommunalen Bestandes sind Sozialwohnungen, deren Mieten anders reguliert sind. „Mit zwei Prozent liegen wir deutlich unter dem gesetzlich Möglichen“, sagt Kollatz-Ahnen. Die Mieten der Landesfirmen lägen unter dem Mietspiegel. Durch die Regelungen werde der Mietenanstieg noch stärker gebremst.

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