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Berlin: Womit zu rechnen ist

Öffentliche Verschwendung wird nicht sanktioniert. Die CDU fordert deshalb einen Strafkatalog

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der CDU-Fraktionsgeschäftsführer Uwe Goetze klingt etwas resigniert. „Jedes Jahr das gleiche traurige Bild; der Rechnungshof rügt Fehler und Verschwendung, die Verwaltung wird auch diesmal kaum Konsequenzen ziehen.“ Seine Idee: Ein Sanktionskatalog, der Verantwortliche in den Verwaltungen einschließlich der Senatoren und Staatssekretäre bei Verstößen gegen das Haushaltsrecht mit empfindlichen Strafen zur Rechenschaft zieht. Ein Vorschlag, der nicht ganz neu und vor Gericht schwer durchsetzbar ist.

In der öffentlichen Verwaltung spielten Schadensersatzforderungen gegenüber schlampigen oder bewusst fahrlässig handelnden Mitarbeitern bisher keine Rolle. Regressverfahren sind juristisch kniffelig und erfahrungsgemäß wenig erfolgversprechend. Der Rechnungshof selbst hat auch nicht das Recht, Weisungen an Staatsbedienstete zu erteilen oder Sanktionen zu verhängen. Er muss kraft seiner Argumente überzeugen. Jedes Jahr decken die Rechnungsprüfer in Berlin finanzielle Schäden in dreistelliger Millionenhöhe auf, die durch „unwirtschaftliches oder nicht ordnungsgemäßes Handeln“ verursacht werden. Und wenn, wie im neuen Jahresbericht, die langfristige Unternehmenspolitik der Wasserbetriebe überprüft wird, kommt eben ein „Beanstandungsvolumen“ von 1,2 Milliarden Euro zusammen.

Von Mentalitätswechsel keine Spur – das ist das Fazit der CDU- und FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus. In der Berliner Verwaltung herrsche immer noch eine Selbstbedienungsmentalität vor, schimpft der FDP-Haushaltsexperte Christoph Meyer. Außerdem weigere sich die rot-rote Koalition permanent, Landeseigentum zu privatisieren und mehr Personal abzubauen. Die Grünen kritisieren ebenfalls die „unzähligen Beispiele für Geldverschwendung“ im jüngsten Rechnungshofbericht.

Ihre Kritik richtet sich aber mehr gegen die „unsoziale Politik“ des Senats. So werde die Streichung der BVG-Sozialkarte damit begründet, dass der notwendige Zuschuss von zehn Millionen Euro im Etat nicht aufzutreiben sei. Doch gleichzeitig gebe die BVG jährlich 15 Millionen Euro dafür aus, ihre relativ gut verdienenden Mitarbeiter und deren Familienangehörige mit Freifahrten und Fahrpreisermäßigungen zu subventionieren, kritisierte der Grünen-Haushälter Oliver Schruoffeneger. Der Senat muss, wie jedes Jahr, zum Jahresbericht im Detail Stellung nehmen. Der Landesrechnungshof wiederum untersucht, inwieweit seine Kritik und Anregungen aufgenommen und umgesetzt werden. Dieser Prozess des Gebens und Nehmens dauert in der Regel mindestens zwei Jahre.

Immerhin konnte Rechnungshofpräsident Jens Harms im letzten „Ergebnisbericht“ seiner Behörde mitteilen, dass die Prüfergebnisse zu „finanziellen Verbesserungen in dreistelliger Millionenhöhe“ geführt hätten. Trotzdem stoße der Rechnungshof immer wieder auf „fehlende oder zögerliche Einsicht, notwendige Konsequenzen zu ziehen“.

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