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Berlin: Wowereit und Sarrazin dürfen weiter sparen

Opposition scheiterte im Parlament mit ihren Misstrauensanträgen. Senat will neuen Haushaltsentwurf noch dieses Jahr vorlegen

Von Sabine Beikler

Nach genau vier Minuten stand am Montag um 15.05 Uhr im Berliner Abgeordnetenhaus das Ergebnis fest: Die Misstrauensanträge der Opposition gegen den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit und Finanzsenator Thilo Sarrazin (beide SPD) sind erwartungsgemäß gescheitert. Damit bleiben beide Politiker im Amt. Das Abstimmungsergebnis sei eine „solide Grundlage“ für die Weiterarbeit, sagte Wowereit nach der Sondersitzung. „Die Misstrauensanträge waren eine Showveranstaltung der Opposition.“

Ganz entspannt kamen Wowereit und Sarrazin um kurz vor 15 Uhr ins Abgeordnetenhaus. Wowereit sprach noch vor der Abstimmung von den nächsten Terminen in seinem Büro. Auch in der SPD- und PDS-Fraktion gab es keine Unruhe: Eine Stunde vor der Plenarsitzung tagten beide Fraktionen noch einmal. Doch beide Fraktionen verzichteten auf eine Probeabstimmung: Die Fraktionen waren vollzählig – 33 PDS-Parlamentarier und 44 SPD-Abgeordnete – und so war die Koalitionsmehrheit mit 77 Stimmen auch gesichert.

Für den Misstrauensantrag gegen Wowereit votierten bei 139 abgegebenen Stimmen 61 der 141 Parlamentarier. 78 Abgeordnete erklärten in der namentlichen Abstimmung dem Regierenden Bürgermeister ihr Vertrauen. Damit erhielt Wowereit sogar eine Stimme mehr als die Koalitionsmehrheit: Der parteilose Abgeordnete Wolfgang Jungnickel votierte für ihn. Für den Misstrauensantrag gegen Sarrazin stimmten 62 Parlamentarier, 77 erklärten dem Finanzsenator ihr Vertrauen. Um mit ihren Anträgen erfolgreich zu sein, hätten CDU, FDP und CDU je 71 Stimmen gebraucht. Zwei Abgeordnete nahmen an der Sitzung nicht teil: die CDU-Abgeordneten Axel Rabbach und Uwe Schmidt.

„Erwartungsgemäß“ sei die Abstimmung ausgegangen, sagte CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer. Doch sei dies nicht das „Ende, sondern erst der Anfang“. Sollte Rot-Rot keinen verfassungskonformen Haushalt vorlegen, werde die CDU „keinen Moment“ zögern, wieder vor das Verfassungsgericht zu gehen. Nach einer Klage der Opposition hatte das Landesverfassungsgericht Ende Oktober den Haushalt 2002/2003 für verfassungswidrig erklärt. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, den Doppelhaushalt 2004/2005 zu überarbeiten. Wowereit kündigte gestern an, dass noch in diesem Jahr ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt werden soll.

„Das war das letzte Mal, dass Wowereit sich einen Verfassungsbruch leisten kann“, sagte FDP-Fraktionschef Martin Lindner. Sollte der nächste Haushaltsentwurf nicht „strukturiert“ sein, werde die FDP wieder vor das Verfassungsgericht gehen. Die Koalition halte sich an den „Strohhälmchen ihrer Macht“ fest. Das Verfassungsgericht sei kein „Ersatzparlament“, sagte Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann. Eine zweite Klage wollen die Grünen zurzeit nicht: „Es geht jetzt um einen Ideenwettstreit und um die Rückkehr des Primats der Politik.“ Rot-Rot sei jetzt gefordert, Konstruktivität zu beweisen – und keine „Bulldozer-Mentalität“.

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