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Berlin: Zahlungsbefehl für Sarrazin

Zwei Beschlüsse des OVG zur Anschlussförderung

Das Oberverwaltungsgericht hat zwei Eilverfahren in Sachen Anschlussförderung entschieden. Eine der beiden namentlich nicht genannten Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) bekomme bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Anschlussförderung, sagte OVGSprecher Burkhard Wahle. Die Gesellschaft sei in ihrer Existenz nicht gefährdet, obwohl der Senat die Förderung eingestellt hat. Nach Ansicht der Richter verfüge sie über ausreichend Vermögen. Die zweite GbR dagegen hat dem OVG zufolge einen Anspruch auf Zahlungen des Senats. Das Land müsse rückwirkend zum 1. August zahlen, erläuterte Wahle. Bis zu diesem Zeitpunkt habe das Vermögen der Gesellschafter gereicht.

Mit den beiden Beschlüssen hat das OVG alle Eilverfahren entschieden, in denen Wohnungsbaufirmen den Senat auf Weiterzahlung der Anschlussförderung verklagt hatten. In allen vorhergehenden Eilverfahren war der Senat unterlegen und zur Zahlung von einigen hundertausend Euro monatlich angehalten worden. Der Senat hatte im Februar beschlossen, keine Anschlussförderung mehr an Gesellschaften zu zahlen. In der ersten Instanz hatte der Senat in allen Fällen Recht bekommen. Die Eilbeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts führen dazu, dass bis zu einer abschließenden Entscheidung kein Unternehmen pleite geht. wvb.

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