zum Hauptinhalt

Berlin: Zechpreller muss an Bedürftige 600 Euro zahlen

Vorbei war es mit der Völlerei, mit Eisbein und Grillteller: Zwei Tage „Haftmenü“ lagen hinter dem 160 Kilogramm schweren Mann, als er am Freitag mit Leidensmiene den Gerichtssaal betrat. Stephan S.

Vorbei war es mit der Völlerei, mit Eisbein und Grillteller: Zwei Tage „Haftmenü“ lagen hinter dem 160 Kilogramm schweren Mann, als er am Freitag mit Leidensmiene den Gerichtssaal betrat. Stephan S. musste ins Gefängnis, weil vor genau einem Monat wieder einmal der Appetit über seinen Verstand gesiegt hatte. Statt zum Prozess im Amtsgericht zu erscheinen, hatte sich der 41-Jährige in einem Lokal eine ordentliche Portion Fleisch servieren lassen.

Der Weddinger S. ist ein notorischer Zechpreller. 35 Mal hat er im vergangenen Jahr in Gaststätten und Restaurants gegessen, ohne dafür zu bezahlen. Seine „Gratis-Schlemmertour“ zog sich durch die halbe Stadt. Die deftige Küche hat es dem Frührentner angetan. „Eisbein ist mein Lieblingsgericht“, sagt er. In der Regel bestellte er drei Gänge, dazu ließ er sich Cola, Kaffee und Zigaretten bringen, gern auch mal ein gutes Schlückchen. Manchmal blieb er sogar vom Frühstück bis zum Abendbrot in den Gaststätten. Satt und seelenruhig erklärte er am Ende: „Es hat alles gut geschmeckt – aber Geld habe ich nicht.“ Der Schaden aus allen 19 Anklagen summiert sich auf 1145 Euro. Stephan S. hatte damals Ärger mit seiner Bank. Da sei es knapp gewesen mit dem Geld, sagte er. „Ich selbst koche grausam, deshalb speiste ich außer Haus.“

Der Richter gab dem Zechpreller den Rat: „Gehen Sie einkaufen, es gibt Schmackhaftes auch aus der Dose.“ Wegen Betruges verhängte das Gericht ein Jahr Haft auf Bewährung. Zudem soll Stephan S. für wirklich Bedürftige zahlen: 600 Euro muss er der Berliner Tafel überweisen.

Kerstin Gehrke

Zur Startseite