zum Hauptinhalt

Berlin: „Zeit“-Herausgeber vor Gericht

Nachspiel zur Affäre Friedman: Naumann lehnt Strafbefehl ab

„Zeit“-Herausgeber Michael Naumann steht am 19. Januar als Angeklagter vor Gericht – wegen Beleidigung. Naumann hatte im Zuge der Kokain-Ermittlungen um Michel Friedman gesagt, es handle sich um das Werk eines „durchgeknallten Staatsanwalts“. Der Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge fühlte sich beleidigt und stellte Strafantrag; seine Vorgesetzte, Justizsenatorin Karin Schubert (SPD), stellte sodann ebenfalls Strafantrag. Das Amtsgericht erließ gegen Naumann einen Strafbefehl über 30 Tagessätze zu je 300 Euro, gegen den Naumann sich wehrte. „Strafbefehl plus Einspruch, das heißt Anklage“ sagte Justizsprecher Björn Retzlaff. Nun werde demnächst mündlich verhandelt. Naumann hat die Ladung auch schon, wie er dem Tagesspiegel bestätigte.

9000 Euro für die Bezeichnung „durchgeknallt“ zu zahlen, komme ihm nicht in den Sinn, sagte Naumann. Es gehe hier um die Meinungsfreiheit. „Der Strafbefehl scheint nicht zu berücksichtigen, dass ich hier nicht etwa eine unbegründete Invektive vom Stapel gelassen habe, sondern eine Wertung im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Vorgang geäußert habe, nämlich mit der Information der konservativen Presse im Land über eine Hausdurchsuchung.“

Über die Durchsuchung bei Friedman, der damals TV-Moderator und Vizevorsitzender des Zentralrats der Juden war und bei dem zwei leere Tütchen mit Kokainspuren gefunden wurden, hatten zuerst „Bild“, „Focus“ und „Die Welt“ berichtet, mit Hinweis auf die Quelle Staatsanwaltschaft. „Diese Informationspolitik widerspricht mehreren Rechtsvorschriften“, sagte Naumann.

Ihn interessiere auch, wie Senatorin Schubert erklären wird, warum sie sich mit ihrer Strafanzeige hinter Karge gestellt hat, den sie doch ein Jahr vorher noch aus dem Amt entfernen lassen wollte, sagte Naumann. „Das wollen wir mal eruieren.“

Er sei gespannt, ob jemand, dem man sagt, er sei durchgeknallt, was umgangssprachlich gang und gäbe sei, deshalb wirklich eine Beleidigung geltend machen könne. Derartiges müsse er sich von seinen Redakteuren auch gelegentlich sagen lassen; als Politiker habe er sich noch viel Schlimmeres gefallen lassen müssen. Naumann war nach Gerhard Schröders Amtsantritt als Bundeskanzler der erste „Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien“. Wann man sich beleidigt fühle, sei subjektiv, sagte Naumann. Das schlimmste für ihn sei gewesen, als man ihn „spießig“ nannte.

Fatina Keilani

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false