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Justizsenatorin Gisela von der Aue

© Thilo Rückeis

Zeugenbetreuung: Justizsenatorin würdigt Opferhilfe

Justizsenatorin von der Aue würdigt eine Hilfe für Gewaltopfer im Gericht. Seit zehn Jahren kümmert sich der Verein Opferhilfe um die Belange von Geschädigten bei Gewalttaten.

Geschlagen, beraubt, vergewaltigt, verfolgt. Für ein Opfer einer Straftat kann sich das Leben von einem Moment zum anderen komplett ändern. Und es kommt – wie jetzt im Falle des brutalen Überfalls auf dem U-Bahnhof Friedrichstraße – vor, dass sich alles um den Täter zu drehen scheint. Wer kümmert sich um die Opfer, wie werden sie im Strafverfahren geschützt? Nicht zuletzt die heftige Kritik von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) an der Haftverschonung für den mutmaßlichen U-Bahn-Schläger Torben P. hat die Diskussion neu belebt.

Im Amtsgericht Tiergarten kümmert sich die Zeugenbetreuung des Vereins Opferhilfe seit zehn Jahren um die Belange von Geschädigten bei Gewalttaten. Zum Jubiläum kam am Montag auch Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD), um die Arbeit professioneller Opferhilfe-Einrichtungen zu würdigen. „Sie sind es, die den Opfern von Straftaten praktische Hilfe geben, um das Erlebte zu verarbeiten. Sie verfügen über die Kompetenz, um mit den Ängsten und Zweifeln der Opfer umzugehen“, sagte von der Aue.

Neben den Betreuern habe in den vergangenen Jahren auch der Gesetzgeber den Opferschutz gestärkt. So kann ein Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten im Prozess als Nebenkläger auftreten. Wenn Opfer das Kriminalgericht betreten, dann steht ihnen in der Regel eine Aussage bevor. Eine Belastungsprobe: Plötzlich sitzen sie den Tätern gegenüber. Das Opfer wird zum Beweismittel. Schließlich geht es im Strafprozess um die Schuld des mutmaßlichen Täters und eine angemessene Sanktion. Die Zeugenbetreuung bietet einen geschützten Ort zur Überbrückung von Wartezeiten, auf Wunsch auch Beratung und Begleitung. „Wir gucken im Einzelfall, was hilfreich ist und versuchen zu stärken“, sagt ein Mitarbeiter.

Manchmal ist es für verängstigte Zeugen wichtig, vorher einen Gerichtssaal zu sehen. Über Rechte und Pflichten klären die Betreuer auf, begleiten zu Verhandlungen, bieten Gespräche, vermitteln Therapeuten, Ärzte, Anwälte. Die Zahl der betreuten Personen steigt: Wurden im Jahr 2009 insgesamt 812 Betroffene persönlich betreut, waren es im Jahr 2010 bereits 1102 Hilfesuchende. Hintergrund waren zumeist Verfahren um Körperverletzung gefolgt von Raubtaten.

Über die Anlaufstelle für Zeugen und Opfer informieren Polizei, Ämter, Gerichte. Die Opferhilfe Berlin wird von der Senatsverwaltung finanziell unterstützt. Einen weiteren wichtigen Beitrag zum Opferschutz sieht die Senatorin darin, „dass Straftaten so schnell wie möglich aufgeklärt und geahndet werden.“ Im Fall des U-Bahn-Schlägers Torben P. liegt bereits eine Anklage wegen versuchten Totschlags vor. Wann es zum Prozess kommt, ist offen.

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