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Berlin: Zieh dich aus, Baby

Sommerhitze, Kleider runter und reingehopst ins Wasser – verboten? Die Polizei hat auch nach langem Blättern im Verwarnungsgeldkatalog nichts dazu gefunden.

Sommerhitze, Kleider runter und reingehopst ins Wasser – verboten? Die Polizei hat auch nach langem Blättern im Verwarnungsgeldkatalog nichts dazu gefunden. Also ist es erlaubt. Was an ein Wunder grenzt, bei 66 Seiten Verboten. Polizeisprecher Klaus Schubert hat sich dann aber doch noch ein wenig als Spaßbremse betätigt: Wenn das Nacktbaden als Belästigung der Allgemeinheit empfunden werden kann, so fällt es unter Paragraph 118 Ordnungswidrigkeitengesetz. Mehr ist von der 1932 erlassenen „Badepolizeiverordnung“, die das Nacktbaden komplett verbot, offenbar nicht übrig geblieben.

Kosten: Bis zu 1000 Euro Bußgeld im Falle der Belästigung der Allgemeinheit.

ErwischFaktor: Sehr gering. Bei der Polizei hat noch niemand das Nacktbaden als verfolgungswürdig erkannt. fk

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