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Berlin: Zigarettenmafia: Mutter kam nach Verurteilung frei

Ihre Sachen und vor allem die ihrer drei Monate alten Tochter hatte Duyen bereits am Abend vor dem Urteil gepackt - in der Hoffnung, dass die Richter zumindest dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftverschonung folgen würden. Tatsächlich durfte die junge Vietnamesin, die ihr Kind in der Untersuchungshaft zur Welt brachte und zunächst ohne Baby zurück ins Gefängnis musste, gestern die Haftanstalt Pankow verlassen.

Ihre Sachen und vor allem die ihrer drei Monate alten Tochter hatte Duyen bereits am Abend vor dem Urteil gepackt - in der Hoffnung, dass die Richter zumindest dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftverschonung folgen würden. Tatsächlich durfte die junge Vietnamesin, die ihr Kind in der Untersuchungshaft zur Welt brachte und zunächst ohne Baby zurück ins Gefängnis musste, gestern die Haftanstalt Pankow verlassen. Das Landgericht sprach sie zwar der Beihilfe zum versuchten Totschlag schuldig und verhängte zwei Jahre und drei Monate Gefängnis. Gleichzeitig aber wurde die Mutter von weiterer Haft verschont.

Duyen ist nach eigenen Angaben erst 17 Jahre alt. Der Prozess gegen sie und eine 20-jährige Vietnamesin fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Beide Frauen seien nach Auffassung des Gerichts als Gehilfinnen in einen Anschlag der vietnamesischen Zigarettenmafia verwickelt gewesen, sagte ein Justizsprecher. Bei dem Streit um attraktive Verkaufsplätze war ein Landsmann der beiden am 12. September 2000 durch einen Kopfschuss schwer verletzt worden. Duyen und die zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilte Mitangeklagte sollen den Schützen angerufen und ihm den Standort des Rivalen genannt haben.

Duyen wurde kurz nach dem Anschlag festgenommen. Als ihre Tochter am 18. April zur Welt kam, war die gemeinsame Unterbringung von Mutter und Kind noch nicht möglich, und am Tag der Entbindung musste Duyen zunächst allein ins Gefängnis zurückkehren. Das Baby sollte zu Pfegeeltern. Dagegen hatte der Anwalt der Angeklagten erfolgreich vor dem Berliner Verfassungsgericht geklagt. Während des über einen Monat dauernden Prozesses wurde das Baby im Kinderzimmer des Gerichts betreut. Mitarbeiterinnen des Jugendamtes kümmerten sich um Mutter und Kind. Das soll auch in der nächsten Zeit so bleiben. Beide werden in einem Mutter-Kind-Heim leben. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, kann Duyen damit rechnen, in den offenen Vollzug zu kommen. Ob sie abgeschoben wird, muss die Ausländerbehörde entscheiden.

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