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Berlin: "Zoofenster" geht auf: Rechtsstreit um Kaufvertrag in letzter Minute beigelegt

Nur knapp ist das Charlottenburger Hochhausprojekt "Zoofenster" bei einer Gerichtsverhandlung am Freitag vor dem Scheitern bewahrt worden. Der Getränkekonzern Brau und Brunnen AG, dem das Grundstück laut Grundbuch noch gehört, drohte einer arabischen Käuferfirma, den Vertrag von Ende 1999 zu widerrufen.

Nur knapp ist das Charlottenburger Hochhausprojekt "Zoofenster" bei einer Gerichtsverhandlung am Freitag vor dem Scheitern bewahrt worden. Der Getränkekonzern Brau und Brunnen AG, dem das Grundstück laut Grundbuch noch gehört, drohte einer arabischen Käuferfirma, den Vertrag von Ende 1999 zu widerrufen. Denn der Preis von 75 Millionen Mark und Nebenkosten in einer Gesamthöhe von rund 9,5 Millionen Mark wurden bisher nicht gezahlt.

Erst vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts kam es zur Einigung - gerade noch rechtzeitig, denn ein Ultimatum des Getränkekonzerns lief aus. Dagegen hatten die Käufer eine einstweilige Verfügung beantragt. Diese zogen sie aber schließlich zurück und verpflichteten sich, das Geld bis Ende März zu überweisen. Der zuletzt für April angekündigte Baubeginn wird auf Ende Mai/Anfang Juni verschoben, wie Projektentwickler Fritz Skrzypzak sagte.

Die Planungen für das 118-Meter-Hochhaus zwischen Kant-, Joachimstaler und Budapester Straße reichen bis Anfang der 90er Jahre zurück. Die aktuellen Entwürfe für das Gebäude mit einem 300-Zimmer-Luxushotel der Raffles-Gruppe, Läden und Wohnungen stammen vom Architekten Christoph Mäckler. 1999 trat eine deutsche Investorengruppe vom Kauf zurück; daraufhin erwarb die Firma Trans Arab Support Services (TASS) aus Abu Dhabi das Grundstück. Dennoch wird das Herz der City West bis heute von der Ruine des früheren "Teppich Kibek"-Geschäfts verschandelt.

Der Kaufpreis sollte mit der Baugenehmigung fällig werden. Diese erteilte der Senat im vorigen November, nachdem Brau und Brunnen eine "nachbarschaftliche Einigung" mit der Firma ITAG erzielt hatte. Durch eine Zahlung von 6,67 Millionen Mark vermied der Konzern mögliche Probleme durch mangelnde Abstandsflächen. Die ITAG besitzt nebenan das so genannte Schimmelpfeng-Haus und plant ebenfalls einen 118-Meter-Bau. Die Ablösesumme gehört zu den Nebenkosten, die jetzt von den Arabern an Brau und Brunnen gezahlt werden müssen.

Streit um Genehmigungen

Aus Sicht des Getränkekonzerns war der Verkauf mit der Baugenehmigung perfekt, also forderte man das Geld wiederholt bei den Investoren ein. Doch diese verwiesen auf eine fehlende Zusatzgenehmigung für die Baugrubensicherung. Den ersten Antrag lehnte das Tiefbauamt Charlottenburg-Wilmersdorf ab, weil die angrenzenden Bürgersteige auf 1,30 Meter Breite gesperrt werden sollten. Nunmehr gibt es laut Projektentwickler Skrzypcak einen inoffiziellen Kompromiss, wonach die Gehwege 40 Zentimeter breit genutzt werden dürfen. Der neue Antrag sei noch nicht gestellt, aber "ich bin mir sicher, dass es keine Probleme mehr gibt". Baustadtrat Alexander Straßmeir (CDU) sagte dazu auf Nachfrage, den Fußgängern dürfe der Weg "nicht über das nötige Maß hinaus" verengt werden. Andererseits sei das Bezirksamt die "Inanspruchnahme" von Bürgersteigen bei Bauarbeiten gewohnt. Über eine bestimmte Zentimeterzahl im aktuellen Fall sei noch nicht entschieden worden.

Der Vorsitzende Richter Ulrich Brüggemann machte gestern in der Verhandlung deutlich, dass seine Kammer die einstweilige Verfügung ablehnen werde, und drängte die Antragsteller damit zum Vergleich. Die Baugenehmigungs-Klausel im Vertrag erstrecke sich keineswegs auf weitere Erlaubnisse, sagte Brüggemann. "Wenn sie für eine Klimaanlage keine Genehmigung bekommen, können Sie auch nicht bauen." Die am Ende vereinbarte neue Zahlungsfrist geht auf eine Anregung des Richters zurück.

Die Käufer müssen nun auch Zinsen zahlen, die rückwirkend von Mitte Februar an gelten und sich bis Ende März auf etwa 900 000 Mark summieren könnten. Der Bau des "Zoofensters" soll nach neuesten Angaben insgesamt 330 Millionen Mark kosten. Vertreten wurde Brau und Brunnen übrigens von einem prominenten Anwalt: dem ehemaligen SPD-Justizsenator Ehrhart Körting.

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