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Berlin: Zu hohe Aktenberge: Finanzbeamter erfand Außentermine Vom Vorwurf des Betruges

aber freigesprochen

Ein Neuköllner Finanzbeamter musste sich gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten, weil er seinen Dienstherren getäuscht und sich bezahlte Freizeit erschlichen haben soll. Der 52jährige Steuerhauptsekretär hatte für 71 Arbeitstage nachweislich falsche Angaben über seine Außentätigkeit gemacht. In seinen Beschäftigungstagebüchern hatte er Termine in Betrieben eingetragen, obwohl er dort gar nicht zu den angeblichen Prüfungen erschienen war. Die Anklage ging von einem Schaden von rund 7500 Euro für das Finanzamt aus.

Der seit September 2001 vom Dienst suspendierte Lohnsteuer-Außenprüfer hatte eine Begründung. „Ich kam nicht mit der Arbeit hinterher“, sagte er im Prozess. Er habe mit den Eintragungen „kaschieren“ wollen, dass seine Leistungen „nicht so waren, wie sie hätten sein müssen“. Weil sein Zeitaufwand für die Bearbeitung einer Akte höher war als bei anderen Kollegen, habe er Außentermine vorgetäuscht, tatsächlich aber entweder im Amt oder – wie damals auch erlaubt – zu Hause an seinen Aktenbergen gearbeitet. Ein ehemaliger Vorgesetzter allerdings sagte als Zeuge, er halte den Angeklagten für „intelligent, fachlich gut, aber faul“.

Ob der Beamte faul war oder zu langsam – das blieb im Prozess offen. Es sei nicht festzustellen gewesen, ob der Angeklagte an den fraglichen Tagen tatsächlich nicht gearbeitet hat und sich bereichern wollte, hieß es im Urteil. Deshalb sei der Angeklagte trotz der falschen Eintragungen vom Vorwurf des Betruges freizusprechen. Solche Vorfälle würden aber dazu beitragen, den öffentlichen Dienst weiter in Verruf zu bringen. „Da muss sich was ändern“, mahnte der Richter. K. G.

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