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Berlin: Zu viele Rechte für Personalvertreter? Expertise: Gesetz verfassungswidrig

Das Berliner Personalvertretungsgesetz ist nach einem Gutachten der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer verfassungswidrig. Auftraggeberin für das Gutachten ist die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB).

Das Berliner Personalvertretungsgesetz ist nach einem Gutachten der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer verfassungswidrig. Auftraggeberin für das Gutachten ist die Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB). Laut UVB-Geschäftsführer Hartmut Kleiner haben Berliner Personalräte Entscheidungsbefugnisse, die weder mit dem Grundgesetz noch der Landesverfassung konform gehen – beispielsweise bei Kündigungen. Die UVB fordert den Senat auf, das Gesetz zu modifizieren. Auch die FDP will eine Gesetzesänderung, um betriebsbedingte Kündigungen nicht vollends auszuschließen. „Es muss dem Land als Arbeitgeber doch möglich sein, durch einseitige Maßnahmen Personalkosten zu reduzieren“, sagte FDP-Fraktionschef Martin Lindner. Berlin könne nicht vom Bund Geld verlangen und sich selbst „kostenträchtigere Standards“ leisten, die im Bund und in anderen Ländern unüblich seien. Lindner schließt eine Verfassungsklage nicht aus. Dafür müssen mindestens 25 Prozent der Abgeordneten stimmen. sib

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