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Zu wenig Laienrichter: Sozialgerichte kämpfen gegen Prozesswelle

Die juristischen Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide nehmen kein Ende. Das Sozialgericht hat deshalb bereits mehr Richter eingestellt. Nun fehlen allerdings Laienrichter, deren Meinung wichtig ist in den Verfahren. Arbeitslose könnten diesen wichtigen Job auch erledigen - doch es melden sich viel zu wenige. Wer sich bewerben möchte, der findet am Ende des Textes eine Internet-Adresse.

Beim Sozialgericht stapeln sich die Akten, ganz besonders die Hartz-IV-Fälle – und die Richter bekommen ihre Kammern nicht besetzt, weil ihnen Laienrichter fehlen. Jeder Richter benötigt zwei Beisitzer mit speziellen Anforderungen. Befasst sich die Kammer zum Beispiel mit Hartz-IV-Fällen, so muss einer der Ehrenamtlichen auf der Arbeitnehmerseite stehen, der andere auf der Arbeitgeberseite. Auch wer arbeitslos ist, kann die Arbeitnehmerseite repräsentieren – doch auch Arbeitslose melden sich nicht gerade zahlreich. „Wir haben viele Rentner als ehrenamtliche Richter, aber wir dürfen sie nicht für die Hartz-IV-Fälle nehmen“, sagt Michael Kanert, Richter am Sozialgericht und auch dessen Sprecher.

Damit der Aktenstau nicht allzu groß wird, behelfen sich die Richter mit einem Kunstgriff: Statt einer mündlichen Verhandlung setzen sie einen Erörterungstermin an, denn den können sie alleine bestreiten. Bei Hartz-IV-Verfahren geht das ganz gut, denn die enden in 86 Prozent der Fälle nicht in einem Urteil: Entweder erkennt die Behörde den Anspruch an, oder der Kläger nimmt seine Klage zurück.

Anders sieht es bei Gesundheitssachen aus. In manchen Kammern sind zwei Ärzte nötig, in anderen ein Arzt und ein Krankenkassenvertreter. Speziell an Ärzten mangelt es drastisch, nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch in der Justiz. Unter den 709 ehrenamtlichen Richtern am Sozialgericht sind nur zwölf Ärzte. Speziell im Kassenarztrecht fallen durch den Mangel an Laienrichtern Verhandlungen aus. Der Trick mit dem Erörterungstermin funktioniert nämlich nicht mehr, wenn am Ende ein Urteil stehen soll. Dafür ist eine mündliche Verhandlung nötig, und die geht nur mit ganzer Kammer. Das war erst kürzlich wieder zu erleben, als es um die Manipulation von Ärzten durch Computerprogramme ging. Das Gericht behalf sich mit einem öffentlichen Erörterungstermin, weil die nötigen Ärzte als Beisitzer fehlten. Am Ende erging ein Beschluss, denn es handelte sich um ein Eilverfahren. Die Hauptsacheentscheidung steht noch aus – und hier geht es nur mit Urteil und ganzer Kammer. Im Zweifel müssen die Parteien darauf noch eine Weile warten.

Die Laienrichter haben am Sozialgericht einen hohen Stellenwert. Sie sind in der Überzahl – zwei Laien, ein Berufsrichter – und haben volles Stimmrecht, können also den Richter überstimmen. Zum Vergleich: Im Verwaltungsgericht stehen zwei Laien in einer Kammer drei Berufsrichtern gegenüber. „Die ehrenamtlichen Richter haben eine hohe Funktion bei uns“, sagt Kanert. „Sie sind zum Beispiel auch sehr wichtig bei Rentenverfahren, wenn sich Ehrenamtliche in der Arbeitswelt der früheren DDR auskennen.“

Ein Hindernis mag auch das Auswahlverfahren sein. Wer Laienrichter werden will, kann sich nicht einfach bei Gericht melden. Er muss je nach Tätigkeitsgebiet über eine Gewerkschaft, eine Gemeinde oder eine Berufsorganisation vorgeschlagen werden.

Erst im August meldete das Gericht den 50 000. Hartz-IV-Fall. Der Aktenberg wird immer höher, die Wartezeiten immer länger. Tausende Akten bleiben liegen. Wer nichts Dringendes hat, muss nach Gerichtsangaben drei bis vier Jahre auf ein Urteil warten. Für kommendes Jahr hat Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) angekündigt, 40 neue Sozialrichter einzustellen. Das dürfte die Situation am Gericht nicht unbedingt entspannen. Eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Sven Rissmann hat jetzt ergeben, dass am Sozialgericht auch zu wenig Rechtspfleger vorhanden sind. Zeitlich befristet sollen Assessoren für die Aufgabe gewonnen werden – Rechtspfleger seien auf dem Arbeitsmarkt „so gut wie nicht verfügbar“, teilte die Justizverwaltung Rissmann mit. Rissmann hatte auch gefragt, ob Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Sozialgerichts in einem „angemessenen Zeitraum bearbeitet“ würden. Die Antwortet lautete: „Nein.“

Wie werden Sie ehrenamtlicher Richter? Bewerbung: www.berlin.de/sg

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