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ZUKUNFT IN TEGEL: Betriebspflicht noch nicht erloschen

Auch 28 Tage vor der Inbetriebnahme des neuen Flughafens steht – offiziell – noch immer nicht fest, ob die Luftfahrtbehörde dann auch die Flughafengesellschaft von der Betriebspflicht in Tegel befreien wird, wie es das Unternehmen beantragt hat. Rechtlich muss Tegel erst spätestens ein halbes Jahr nach der Aufnahme des Flugbetriebs auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld geschlossen werden.

Auch 28 Tage vor der Inbetriebnahme des neuen Flughafens steht – offiziell – noch immer nicht fest, ob die Luftfahrtbehörde dann auch die Flughafengesellschaft von der Betriebspflicht in Tegel befreien wird, wie es das Unternehmen beantragt hat. Rechtlich muss Tegel erst spätestens ein halbes Jahr nach der Aufnahme des Flugbetriebs auf dem Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld geschlossen werden.

Für Flughäfen gibt es eine Betriebspflicht und eine Betriebsgenehmigung. Beides will die Flughafengesellschaft zum 3. Juni aufgeben. Ohne Befreiung von der Betriebspflicht könnte sie Tegel nicht wie vorgesehen in der Nacht zum 3. Juni komplett aufgeben. Wahrscheinlich ist deshalb, dass die Betriebspflicht erlischt, die Betriebsgenehmigung aber noch ein halbes Jahr gelten wird – ohne praktische Folgen. kt

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