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Berlin: Zum Abbau der Personalkosten ist jedes Mittel recht

Der Finanzsenator gibt sich kämpferisch. Um die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS festgelegten Einsparungen bei den Personalkosten im Öffentlichen Dienst zusammenzubringen, könne man keine Maßnahme ausschließen, heißt es aus der Finanzverwaltung.

Der Finanzsenator gibt sich kämpferisch. Um die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS festgelegten Einsparungen bei den Personalkosten im Öffentlichen Dienst zusammenzubringen, könne man keine Maßnahme ausschließen, heißt es aus der Finanzverwaltung. Langfristig nicht einmal die Kündigung des Tarifvertrages. "Es werden ausnahmslos alle aufjaulen", sagt Senator Thilo Sarrazin (SPD).

Berlin ist nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder, die den bundesweiten Flächentarifvertrag für den öffentlichen Dienst mit den Gewerkschaften aushandelt. Das Land flog 1994 raus, weil es im Alleingang die Ost- an die Westgehälter angeglichen hatte. Trotzdem ist der Senat nach wie vor an den Flächentarif gebunden. Er hat mit den Gewerkschaften im November 1994 eine Tarifübernahmevereinbarung geschlossen, nach dem die Bundesvereinbarungen auch für Berlin gelten. Darin sind unter anderen auch die Arbeitszeiten und das 13. Monatsgehalt festgeschrieben. Die Übernahmevereinbarung ist mit einer sechsmonatigen Frist jeweils zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Die Frage ist, ob Berlin den zu erwartenden heftigen Widerstand der Gewerkschaften riskiert, um an das Weihnachtsgeld der rund 75 000 öffentlich Beschäftigten heranzukommen.

Rein rechtlich gesehen, könnte das Land die Angleichung der Gehälter von 1994 leichter wieder rückgängig machen. Denn die Anhebung für die Ostbeschäftigten war ein freiwillige Maßnahme des damaligen Diepgen-Senats. Theoretisch wäre es also denkbar, die Ostgehälter um zehn Prozent zu kürzen. Doch so ein Signal ist derzeit wohl von niemandem zu erwarten. Da ist man sich auch bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi sicher.

Westbeamte sollen länger arbeiten

Noch weniger Spielraum hat der Senat bei den Beamten. Deren Besoldung ist per Bundesgesetz festgeschrieben. Darauf hat das Land also keinen Zugriff. Anders ist das bei deren Arbeitszeit. Die ist Ländersache. Im Berliner Landesbesoldungsgesetz sind für Beamte im Westen derzeit 39,5 Wochenarbeitsstunden festgeschrieben. Diese will Berlin nun um eine halbe Stunde verlängern, um sie an die Arbeitszeit der Ostbeamten anzugleichen. "Das ist eine Frage der Gerechtigkeit", sagt der Sprecher der Finanzverwaltung, Claus Guggenberger.

Doch noch mehr als die innerberliner Gerechtigkeit dürfte die Haushälter der Spareffekt der Arbeitszeitverlängerung interessieren. Rund 48 000 Beamte im Westen sind von der Verlängerung betroffen. Einsparung laut Finanzverwaltung: 568 Stellen, das sind 18,8 Millionen Euro jährlich. Ein Rechenmodell, wie selbst aus der Finanzverwaltung zu hören ist. Denn das Sparen beginnt nicht sofort, sondern erst dann, wenn Stellen durch die natürliche Fluktuation frei werden und man sich nicht wieder zu besetzen braucht.

Bei der Dienstleistungsgewerkschaft trägt man Gelassenheit zu Schau. "Es bringt doch dem Land nichts, den Tarifvertrag zu kündigen. Dann muss eben ein neuer ausgehandelt werden - und so lange gilt der alte", sagt Andreas Splanemann, Pressesprecher von Verdi.

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