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Berlin: Zum Abitur nach 12 oder 13 Jahren

Schulgesetz wird nachbessert Kein zusätzliches Sitzenbleiben

Der Entwurf zum neuen Schulgesetz wird nachgebessert. Das Abitur soll künftig schon nach zwölf Jahren abgelegt werden können, das Sitzenbleiben wird in der Grundschule nun doch nicht neu eingeführt. Zudem wird die schulische Behindertenintegration erleichtert. Einen entsprechenden Änderungsantrag legten SPD und PDS gestern vor.

Im bisherigen Entwurf zum „Schulreformgesetz“ war vorgesehen, dass die Abiturzeit nur um drei Monate verkürzt werden soll. Wie berichtet, war dies als „halbherzig“ kritisiert worden. Deshalb hat sich die rot-rote Koalition auf eine andere Regelung geeinigt: „An Gymnasien soll es generell in zwölf Jahren zum Abitur gehen, an den Gesamtschulen wahlweise nach zwölf oder 13 Jahren, an Sport- und Musikgymnasien sowie den Oberstufenzentren nach 13 Jahren“, berichtet Siglinde Schaub, Schulpolitikerin der PDS.

Auch beim Sitzenbleiben sind die Fraktionen umgeschwenkt. Zunächst sollte in der fünften und sechsten Grundschulklasse das Sitzenbleiben eingeführt werden, um zu verhindern, dass Kinder trotz unzureichender Kenntnisse „mitgezogen“ werden und letztlich ungenügend vorbereitet auf der Oberschule landen. Jetzt soll es in der Grundschule weiterhin das automatische „Aufrücken“ geben. Umgeschwenkt sind die Schulpolitiker von SPD und PDS unter dem Eindruck der Pisa-Studie, die ergeben hatte, dass das Wiederholen von Klassen die Schüler nicht voranbringt und international auch nicht üblich ist.

Etwas aufatmen können Eltern, die ihr behindertes Kind in einer allgemeinbildenden Schule unterbringen wollen: Schulleiter dürfen eine Aufnahme nicht mehr aus „pädagogischen“, sondern nur noch aus personellen oder organisatorischen Gründen verweigern. Das Schulgesetz soll im Januar im Parlament abgestimmt werden und im Februar in Kraft treten.

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