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Berlin: Zum Freund geflohen – festgenommen 25-jährige Gefangene

kam nicht weit

So häufig wie sie ist wohl noch nie jemand bei der BVG beim Schwarzfahren erwischt worden – denn nur deswegen war die 25-Jährige zu fast zwei Jahren Haft verurteilt worden. Bis zum 16. Januar 2008 hätte Janett R. noch in der JVA für Frauen verbringen müssen, doch am Donnerstagnachmittag flüchtete die sie. Wie in einem Teil der gestrigen Auflage gemeldet, war sie bei einem Zahnarztbesuch ihren beiden Bewacherinnen davongelaufen, und zwar, obwohl sie Handschellen trug. Sechs Stunden später wurde sie wieder eingefangen. Sie war bei einem Freund in der Stadt Brandenburg, wo man sie um 17.45 Uhr festnahm. Die Polizei hatte wie immer in solchen Fällen die so genannten Kontaktadressen der Entwichenen abgefahren, auch bei der Mutter von Janett R. in Rathenow hatten die Fahnder geklingelt.

Wie oft muss man Schwarzfahren, um zwei Jahre in Haft zu kommen? Oft, heißt es bei der BVG. Es gebe einige Fahrgäste, die um die 20 Mal pro Jahr erwischt würden. Allerdings würden die Kontrolleure häufig in eine andere Richtung gucken, weil sie wüssten, dass bei den Ertappten nichts zu holen sei. Bei vielen notorischen Schwarzfahrern kenne man bereits das Gesicht und den Vornamen, hieß es bei dem Verkehrsbetrieb.

Bei der Justiz hieß es, dass sich die Haftdauer aus verschiedenen Urteilen zusammensetze. Janett R. habe nie eine Geldstrafe bezahlt und sei im Gegenteil unter Bewährung stehend immer wieder ohne Fahrschein erwischt worden. Die Justiz prüft auch das Verhalten der beiden Justizangestellten, denen R. davonlief. Wie es hieß, habe die Frau wegen ihrer Drogensucht so dünne Arme, dass sie die Handfesseln abstreifen konnte. Die beiden Wachtmeisterinnen waren bei der Flucht „nicht unerheblich“ verletzt worden, teilte die Justiz mit. Ha

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