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Berlin: Zur Hilfe in der Not ist jeder verpflichtet

Wenn ein Mensch in Not ist, so muss ihm geholfen werden. Jeder von uns ist dazu verpflichtet.

Wenn ein Mensch in Not ist, so muss ihm geholfen werden. Jeder von uns ist dazu verpflichtet. Wer in der Not nicht hilft, obwohl er das könnte, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar. Darauf steht bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. Allerdings ist niemand verpflichtet, sich selbst dafür in Gefahr zu begeben. Das heißt, es reicht meistens aus, professionelle Helfer zu alarmieren. Wer aber gar nichts unternimmt, obwohl ein Unglücksfall, eine besondere Gefahrenlage oder sonstige Not vorliegen, muss schon einen sehr guten Grund dafür haben.

Ist ein Unglück erst einmal eingetreten, ist die Sachlage klar. Das Gesetz erfasst aber auch „gemeine Gefahren“. Darunter ist eine Gefahr zu verstehen, die eine unbestimmte Zahl von Menschen betrifft. Nur: Wer soll das erkennen? Erst hinterher ist man schlauer. Was anfangs aussieht wie eine seltsame Situation, wird plötzlich zum Unglück. Spätestens dann ist Handeln geboten. fk

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