zum Hauptinhalt

Zusatzbeiträge: Krankenversicherte im Wechselfieber

Angesichts der Zusatzbeiträge denken viele Versicherte in Berlin und Brandenburg über einen Wechsel ihrer Krankenkasse nach.

Nach Informationen der DAK Ost liegen in der Region schon Kündigungen vor: „Die versuchen wir im persönlichen Gespräch mit den Kunden wieder vom Tisch zu bekommen“, sagt Sprecher Martin Plass. Konkrete Zahlen gebe es noch nicht, da die Kündigungen dezentral in den Geschäftsstellen bearbeitet würden. „Überrascht hat uns das nicht, es gibt sehr viele Anfragen, das sind nicht alles Kündigungswünsche“, so Plass. Die knapp 400 000 Mitglieder in Berlin und Brandenburg würden gerade per Rundschreiben über den Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat informiert.

Bei der BKK Heilberufe, die je nach Einkommen monatlich bis zu 37,50 Euro Zusatzbeiträge erheben will, waren am Donnerstag bereits 70 Kündigungen eingegangen. „Mit diesen Kunden führen wir Gespräche“, sagt Sprecher Jürgen Körner. „Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich überhaupt nicht sagen, wie viele Kündigungen es letztlich sein werden.“ Die 6500 Mitglieder der Kasse in Berlin und Brandenburg würden zunächst angeschrieben. Der Höchstbetrag käme nur auf wenige zu, betonte Körner. „Der Durchschnitt unserer Kunden zahlt zwischen 16 und 17 Euro.“ Für das erste Quartal wären damit zum 6. April aber gleich fast fünfzig Euro fällig. Maximal ein Prozent vom monatlichen Bruttoeinkommen dürfen die Kassen als Zusatzbeitrag erheben. Durch die Beitragsbemessungsgrenze ergibt sich der Höchstbetrag von 37,50 Euro pro Monat.

Bei der Konkurrenz freut man sich über die Anfragen von Wechselwilligen. „In den Servicecentern haben wir zurzeit zahlreiche Anfragen von Versicherten, die sich über einen Wechsel zu unserer Kasse informiert oder bereits einen Antrag gestellt haben“, sagt Christian Jacob von der AOK Berlin-Brandenburg. Genaue Zahlen konnte auch er noch nicht nennen. Auch die Techniker-Krankenkasse (TK), die vorerst keinen Zusatzbeitrag erheben will, sprach von deutlich mehr Anfragen, „sowohl am Telefon als auch in den Dienststellen“, sagt Heike Weinert, Sprecherin der TK Berlin-Brandenburg. Die AOK zählt in der Region rund eine Million Mitglieder, die TK rund 670 000.

Versicherte, deren Kasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben in der Regel einen Monat nach Benachrichtigung durch die Versicherung Zeit, die Kasse zu wechseln, maximal bis zur Fälligkeit des ersten Beitrags. Auch neue Mitglieder, die weniger als 18 Monate bei der Kasse waren, haben in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht. „Die Frist beträgt generell zwei Monate zum Monatsende, das heißt, wer jetzt kündigt, kann zum 1. Mai wechseln“, sagt Juristin Dörte Elß von der Berliner Verbraucherzentrale. Die Zusatzbeiträge, die zwischenzeitlich anfallen, muss er dann nicht mehr zahlen.

Dass Beiträge von einigen Kassen rückwirkend erhoben werden, sei „kein guter Stil“, aber rechtlich zulässig, meint Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Versicherte müssten abwägen, wie sie damit umgehen wollen. Daniela Englert

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false