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Neu-Berliner. Das neue Gesetz soll für Einwanderer und deren Kinder gelten – auch, wenn sie sich zur Einbürgerung entschließen sollten.

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Zuwanderer: Keine Quote für Migranten

Das Integrationsgesetz soll die Zahl der Zuwanderer im öffentlichen Dienst erhöhen. Einen Zeitplan gibt es aber nicht.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Sie haben schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt und bei der Ausbildung – jetzt soll ein Integrationsgesetz die schwierige Lage der Zuwanderer in Berlin verbessern. „Nur in einem Klima der Offenheit hat Berlin eine Chance“, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit, als er den Gesetzentwurf am Dienstag vorstellte. Deshalb sollen die Landesbehörden für Einwanderer „interkulturell geöffnet“, die Mitwirkungsmöglichkeiten in den Bezirken verbessert und die Einrichtungen, die sich um Migranten kümmern, gestärkt werden. Außerdem wird den Muslimen eine sarglose Bestattung ermöglicht und aus kirchlichen Feiertagen werden im Landesrecht „religiöse Feiertage“.

Die Stadt sei auf Zuwanderung angewiesen, sagte Wowereit. „Hier gibt es keinen Platz für Diskriminierung und Ausgrenzung.“ Das neue Teilhabe- und Integrationsgesetz sei ein Beitrag für ein friedliches und vernünftiges Miteinander. Integration sei ein Thema für alle und nicht für Spezialisten. Die Ziele, die sich der Senat setze, seien allerdings nicht leicht zu erreichen, gab der Regierende zu.

Als Migranten gelten nach dem neuen Gesetz: Personen ohne Staatsangehörigkeit, im Ausland geborene und nach dem 1. Januar 1950 Eingewanderte sowie Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil zugewandert ist. Die sogenannte „dritte Generation“, also deutsche Kinder von hier geborenen Ausländern oder Eingebürgerten, fallen nicht unter das Gesetz. Trotz dieser eingeschränkten Definition gilt das künftige Landesgesetz nach Aussagen des Integrationsbeauftragten Günter Piening für immerhin 23,5 Prozent der Berliner Bevölkerung.

Die öffentliche Verwaltung und landeseigene Betriebe werden nun verpflichtet, den Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend diesem Anteil an der Bevölkerung zu erhöhen. Das ist jedoch nur eine allgemeine Vorgabe und es bleibt offen, bis wann das Ziel erreicht werden muss. Eine Quote wird – schon aus verfassungsrechtlichen Gründen – nicht festgelegt.

Bei der Einstellung und Beförderung von Mitarbeitern soll künftig auch deren „interkulturelle Kompetenz“ beurteilt werden. Zurzeit haben nur 0,9 Prozent der öffentlichen Bediensteten in Berlin einen Migrationshintergrund. Bei den Neueinstellungen sind es schon 19,5 Prozent (2009), bei den Polizeianwärtern sogar 19,7 Prozent. Wowereit kritisierte, dass die Ausbildungsquote privater Unternehmen bei lediglich 4,1 Prozent liege. „Da gibt es einen Nachbesserungsbedarf.“

Die Kompetenzen des Landesbeauftragten für Integration und Migration werden gestärkt und erstmals gesetzlich geregelt. Er bekommt ein Initiativrecht gegenüber allen Senatsverwaltungen. Auch die Arbeit des Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen erhält einen rechtlichen Rahmen. Die zwölf Bezirke werden verpflichtet, soweit sie das nicht schon freiwillig getan haben, einen Bezirksbeauftragten für Integration zu berufen. Außerdem müssen in den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) Integrationsausschüsse eingerichtet werden, in denen vier bis sieben Bürgerdeputierte unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit mitarbeiten dürfen.

Berlin ist das erste Bundesland mit einem solchen Gesetz. Der Senatsentwurf geht nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung und Sozialsenatorin Carola Bluhm (Linke) hofft, dass es zum 1. Januar 2011 in Kraft treten kann. Die Kluft zwischen den Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund sei nach wie vor groß, sagte Bluhm. „Aber bei der Fußball-Nationalmannschaft funktioniert es ja auch.“ Vor einem Jahr hatte der Landesbeirat für Integration und Migration empfohlen, ein Teilhabe- und Integrationsgesetz zu erarbeiten. Nach kontroverser Debatte liegt es nun vor. Ulrich Zawatka-Gerlach

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