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Ferienwohnungen in Berlin - nicht immer legal.

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Zweckentfremdungsverbot in Berlin: Software soll illegale Ferienwohnungen aufspüren

Das Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot für Mietwohnungen soll verschärft werden. Einige Wohnungsbesitzer werden sich vermutlich durch die Instanzen klagen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Wohnungsbesitzern, die ihre eigenen vier Wände regelmäßig an Feriengäste vermieten, soll das Leben noch schwerer gemacht werden. Der Senat plant eine Verschärfung des Gesetzes „über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“, die spätestens Anfang 2016 in Kraft treten soll. „Wir sind in konstruktiven Gesprächen mit der SPD-Fraktion und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, um nachzubessern“, sagte der CDU-Experte für Bauen und Wohnen, Matthias Brauner dem Tagesspiegel.

Zum Beispiel soll die Datenschutzklausel angepasst werden, um den Bezirken die systematische Suche nach Anbietern von Ferienwohnungen im Internet zu erleichtern. Der Berliner Datenschutzbeauftragte hatte bisher Bedenken, die Adressen von Wohnungen, die erst nach Bezahlung auf der Homepage lesbar werden, mit entsprechender Software auslesen zu lassen. Dies würde die Suche nach „schwarzen Schafen“ aber erleichtern.

6305 Ferienwohnungen gemeldet

Außerdem sei geplant, nicht erst die Vermietung, sondern schon das Anbieten einer illegalen Ferienwohnung zu ahnden, sagte Brauner. Laut Gesetz können bei einem Verstoß Geldbußen bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Klargestellt werden solle auch, dass das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gleichermaßen für Zweitwohnungen gelte. Das Berliner Landesgesetz lässt an dieser Stelle noch juristischen Interpretationsspielraum zu.

Zusätzlich schlägt die CDU-Fraktion vor, die Genehmigungsfristen zu entzerren, damit die Bezirksämter nicht mit einem Schlag mehrere tausend Fälle bearbeiten müssen. Denn für Wohnungen, die schon vor dem 1. Mai 2014 als Ferienappartements genutzt wurden, gilt ein „genehmigungsfreier Übergangszeitraum“ von zwei Jahren.

Voraussetzung ist, dass die Besitzer spätestens Ende Juli 2014 die Zweckentfremdung ihrer Wohnung dem zuständigen Bezirksamt angezeigt haben. Das trifft auf 6305 Ferienwohnungen zu, die sich in Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf konzentrieren. Der Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, Stephan von Dassel (Grüne), hat berlinweit 17.000 weitere Wohnungen identifiziert, die nicht gemeldet wurden.

Mit Klagen ist zu rechnen

Ab 1. August 2016, wenn die Übergangsfrist endgültig ausläuft, ist in jedem Fall mit vielen Anträgen zu rechnen, um Ferienwohnungen weiterbetreiben zu dürfen. Die Bezirke müssen nach geltendem Recht innerhalb von sechs Wochen darüber entscheiden. Das könnte die Ämter sehr belasten. Brauner plädiert deshalb dafür, dem Genehmigungsverfahren zeitlich „Luft zu verschaffen“.

Das Verbot der Zweckentfremdung zeigt nach Einschätzung des CDU-Experten jetzt schon positive Wirkung. „Aus Gesprächen und Rückmeldungen von verschiedener Seite ist erkennbar, dass zahlreiche Anbieter von Ferienwohnungen wieder in die normale Vermietung gehen.“ Trotzdem sei, sobald die Übergangsfrist auslaufe, mit dem Widerstand von Betroffenen zu rechnen. „Einige werden sich durch die Instanzen klagen“, sagte Brauner. Mit schädlichen Auswirkungen auf den Tourismus sei durch das geringere Ferienwohnungsangebot nicht zu rechnen.

Lesen Sie zum Thema auch unser Mehr-Berlin-Dossier "Häuserkampf".

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