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Eine Pfefferspray-Dose - wer sie einsetzt, sollte den Wind mit einrechnen.

© Peter Steffen / dpa

Zwei Jahre auf Bewährung für Räuber: Dummheit schützt vor Haftstrafe

Ein Räuber wollte einen Postbankkunden in Tegel überfallen - doch er verletzte sich selbst mit Reizgas. Die Richter hatten nun Mitleid und verurteilten den 23-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe.

Als Räuber war Michael W. so unbeholfen, dass er Hohn und Spott erntete. Der 23-Jährige hatte sich nach einem Überfall vor einer Postbank in Tegel mit zwei Briefumschlägen aus dem Staub gemacht. Er kam nicht einmal dazu, sich den Inhalt anzusehen: W. sprühte auf seiner Flucht so heftig mit Reizgas um sich, dass er sich selbst außer Gefecht setzte. Nun aber hatte der Pechvogel Glück: Das Gericht verhängte zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Schuldig des besonders schweren räuberischen Diebstahls. So urteilten die Richter. Für die Bewährungszeit gaben sie dem Angeklagten einiges zu tun: 500 Stunden gemeinnützige Arbeit soll er leisten. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Haftstrafe plädiert.

Michael W., der als Abrisshelfer in der Firma seines Vaters jobbte, hatte sich am 11. August dieses Jahres vor einer Postbank in Tegel postiert. „Ich habe Geld gebraucht für eine Kaution für eine Wohnung“, nuschelte er vor den Richtern. Mit 1000 Euro habe er gerechnet. Weil ihm ein Banküberfall „eine Nummer zu groß“ war, nahm er einen Bankkunden ins Visier, der mit einem Stoffbeutel in die Filiale wollte.

Die Richter sahen Defizite in der Entwicklung des Räubers

Opfer wurde ein 70-jähriger Mann, der Gelder einer Firma einzahlen wollte. 51 000 Euro waren es. Reiner S. aber war sehr aufmerksam. Vor der Bank fiel ihm der junge Mann mit Kapuze auf. „Seine Gestalt spiegelte sich in der Schaufensterscheibe, ich sah noch, wie er die Kapuze tief ins Gesicht zog.“ Plötzlich griff Michael W. zu. Der Räuber zerrte an der einen Seite, Reiner S. an der anderen. Bis der Beutel zerriss.

Einige Briefumschläge und Plastiktaschen fielen auf die Treppe. Zwei von ihnen griff sich W. und rannte los. S. wollte ihn verfolgen, stürzte aber. Zwei Zeuginnen spurteten los. Wieder hatte W. Pech: Er konnte die Frauen nicht abschütteln. Mit seinem Pfefferspray wollte er sie stoppen. Aber der Wind kam ihm in die Quere. Michael W. wurde selber von einer Gaswolke getroffen und gab auf. Die Richter sahen nun Defizite in seiner Entwicklung. Im Urteil wurde zudem berücksichtigt, dass er verletzt wurde und ohne Beute blieb.

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