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Berlin: Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Gammelfleisch-Händler

Im Jahr 2006 wurde verdorbenes Putenfleisch auf dem Großmarkt gefunden Drei Verantwortliche sind nun verurteilt – und äußerten kein Bedauern.

Mehr als fünf Jahre vergingen bis zum Urteil im Berliner Gammelfleisch-Skandal: Drei damalige Kaufleute sind am Mittwoch zu je zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt worden. 70 Tonnen verdorbenes Putenfleisch lagerten in der Firma der Angeklagten. Ein Teil der Ware war mit Salmonellen infiziert und gesundheitsschädlich, ein anderer Teil des stinkenden Fundes wurde als wertgemindert eingestuft. „Sie haben eine Vielzahl von Menschen in Gefahr gebracht“, hielt das Gericht den Männern vor.

Die Welle von Fleischskandalen in Deutschland hatte Berlin im September 2006 erreicht. Eine Firma mit Sitz auf dem Großmarkt an der Beusselstraße war dafür verantwortlich. Die GmbH, registriert als Obst- und Gemüsehandel, war für ein lukrativ wirkendes Geschäft auf Putenfleisch aus Italien umgestiegen. Die Chefs ließen 320 Tonnen anliefern. Davon fanden Kontrolleure des Lebensmittelamtes Mitte noch 103 Tonnen vor. Im Skandal dann ein weiterer Skandal: Es vergingen fast zwei Monate, bis die Öffentlichkeit von dem Fund erfuhr. Es sei leider zu einer Informationspanne gekommen, hieß es später. Eine Mitarbeiterin habe den Vorgang nicht an die damalige Gesundheitssenatorin weitergeleitet.

Die drei türkischen Familienväter, die nun auf der Anklagebank saßen, standen schnell als mutmaßliche Ekelfleisch-Täter fest. Die Staatsanwaltschaft erhob im April 2008 Anklage, dann lagen die Akten bei Gericht. Ein erster Prozessanlauf platzte im Sommer 2011. Jetzt nahmen die einstigen Fleischimporteure ein Angebot der Justiz an: Bewährung bei Geständnis. Die Angeklagten, 41 bis 51 Jahre alt, hielten es so kurz wie möglich: „Die Vorwürfe treffen zu.“ Nichts sagten sie zu den konkreten Geschäften oder Gewinnen, kein Wort des Bedauerns kam.

„Sie haben sich zusammengetan, um möglichst schnell zu Geld zu kommen“, stand für den Richter fest. Unter dem Mantel der Firma auf dem Großmarkt in Moabit sei das Putenfleisch beschafft worden, um es an Dönerproduzenten zu verkaufen. Um lebensmittelrechtliche Belange hätten sich Mitat Ö., Nogman K. und Ali K. nicht besonders gekümmert. Das Gericht hielt ihnen jedoch zugute, dass es keinerlei Hinweise auf Erkrankungen aufgrund verzehrten Putenfleisches aus ihren Geschäften gab.

Zwei der Männer sind seit langem arbeitslos, der dritte ist als Bürokaufmann tätig. Sie hatten es eilig nach dem Gammelfleisch-Prozess, dessen Kosten sie tragen müssen. „Es war ein Ausflug in den Fleischbetrieb, der für keine Seite erfreulich war“, sagte ein Anwalt.

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