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Berlin: Zwei Jahre Haft für Steinwurf

1. Mai-Randale: Hartes Strafmaß gegen 22-jährigen Arbeitslosen

Mit einem harten Urteil will die Justiz acht Wochen vor dem nächsten 1. Mai potenzielle Randalierer abschrecken: Der 22jährige Berliner Kai N. ist vergangene Woche zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Das gab die Justizverwaltung am Mittwoch bekannt. Der junge Arbeitslose hatte am 1. Mai des vergangenen Jahres bei den Kreuzberger Mai-Krawallen einen Pflasterstein auf Polizisten geworfen. Getroffen wurde niemand. Dennoch bewerteten die Richter den Wurf als Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall. Darauf steht laut Justizverwaltung ein Strafmaß zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Das aktuelle Urteil soll eine Warnung sein, sagt Justizsprecher Thiel. „Vor dem kommenden ersten Mai soll jeder wissen: Man kommt bei so etwas nicht mit leichten Folgen davon.“

Kai N. war ursprünglich im November 2003 zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es damals als nicht erwiesen an, ob es wirklich ein Stein war, den der Mann geworfen hatte. Die Richter hielten es zumindest für möglich, dass Kai N. einen leichteren – und weniger gefährlichen – Gegenstand in Richtung der Polizisten geworfen habe.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen dieses Urteil Berufung ein. Die Berufungsrichter befanden nun: Kai N. hat einen Stein geworfen. Der sei als Waffe zu bewerten, auch wenn er niemanden traf. Daraufhin wurde Kai N. unmittelbar nach der Verhandlung am vergangenen Mittwoch noch im Gerichtssaal verhaftet. Auch das sei „ein Zeichen nach außen“, meinte Justizsprecher Thiel. Ob es noch weitere offene Fälle gibt, in denen Mai-Randalierer auf ihre Verurteilung warten, konnte er nicht sagen. lvt

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