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Berlin: ZWEITWOHNUNGSSTEUER: 4 MILLIONEN EURO

Die Zweitwohnungssteuer, 1972 in Überlingen erfunden, wurde erst 1983 vom Bundesverfassungsgericht als „örtliche Aufwandsteuer“ legitimiert. 2001 brachte diese Steuer zwar nur vier Millionen Euro ein.

Die Zweitwohnungssteuer, 1972 in Überlingen erfunden, wurde erst 1983 vom Bundesverfassungsgericht als „örtliche Aufwandsteuer“ legitimiert. 2001 brachte diese Steuer zwar nur vier Millionen Euro ein. Aber interessant ist der Nebeneffekt: Wer sich mit Hauptwohnsitz anmeldet, um nicht zahlen zu müssen, bringt Berlin zusätzliche Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich ein – mehr als 4500 Euro pro Person.

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