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Berlin: Zwischen 374 und 784 Euro pro Kind – was das Land für die Betreuung zahlt

Je kleiner die Kinder, desto teurer wird es. Die Eltern tragen bislang nur etwa zehn Prozent der realen Kosten

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Was kostet ein Kitaplatz in Berlin? Nur für die Einrichtungen der privaten Träger gibt es verbindliche Kostensätze, die vom Senat festgelegt werden. Hier ein Beispiel für die Ganztagsbetreuung pro Monat und Platz:

Krippe: 784 Euro (West), 745 Euro (Ost);

Zwei- bis Dreijährige: 705 Euro (West), 672 Euro (Ost);

Kinder ab drei Jahre: 563 Euro (West), 539 Euro (Ost);

Hort: 386 Euro (West), 374 Euro (Ost).

Bei einem privaten Kitaplatz (ab drei Jahre, ganztags) schlüsseln sich die Kosten so auf:

Personal: 63 Prozent;

Reinigung: 10 Prozent;

Verpflegung: 10 Prozent;

laufender Betrieb: 7 Prozent;

Miete/Instandhaltung: 5 Prozent;

Verwaltung: 5 Prozent.

Je kleiner die Kinder, desto höher der Personalaufwand. In der Krippe liegt der Personalkostenanteil weit über 70 Prozent.

Für die städtischen Kitas hat die Finanzverwaltung neue Zahlen. Danach kostet ein Platz in der Krippe 1034 Euro monatlich, im Kindergarten 632 Euro und im Hort 294 Euro. Im Vergleich zu Hamburg wirtschaftet Berlin teilweise günstiger. Die Hansestadt beziffert die monatlichen Betreuungskosten in der Krippe mit 983 Euro, im Kindergarten mit 642 Euro und im Hort mit 412 Euro. In Hamburg liegt der Personalkostenanteil bei 80 Prozent; also höher als in Berlin. Vier Fünftel der Betreuungskosten trägt der Stadtstaat Hamburg.

In Berlin wird die Kinderbetreuung noch deutlich höher subventioniert. Bei den städtischen Einrichtungen deckten die Beiträge der Eltern bisher nur zehn Prozent der Kosten ab. Je nach Bezirk schwankt der Deckungsgrad zwischen acht Prozent (Friedrichshain-Kreuzberg) und 13 Prozent (Steglitz-Zehlendorf). Dies dürfte an der unterschiedlichen Einkommensstruktur liegen. Nach der Erhöhung der Kitagebühren wird der Beitrag der Eltern an den Kosten staatlicher Einrichtungen auf 11,5 Prozent steigen.

In den Krippen, Kindergärten und Horten der freien Träger (Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Elterninitiativ-Kindertagesstätten) mussten sich die Eltern bisher zu zwölf Prozent an den Gesamtkosten beteiligen. Sie leisten also einen höheren Eigenbeitrag als Väter und Mütter, die ihre Kinder in städtische Betreuungseinrichtungen geben. Nach der Erhöhung der Kita-Gebühren wächst der Kostendeckungsgrad auf 13,5 Prozent. Ulrich Zawatka-Gerlach

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