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BERLINER Chronik: 30. März 1983

Vor 25 Jahren berichteten wir über den Streit um die Volkszählung

Die Innenverwaltung prüft derzeit in 12 Fällen, in denen zum Boykott der Volkszählung aufgerufen wurde, ob ein Verstoß gegen Paragraph 116 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vorliegt. Dieser Paragraph bedroht Personen, die zu einer Ordnungswidrigkeit aufrufen, mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 DM. Dem Verantwortlichen der Berliner Bürgerinitiative „Volkszählungsboykott“ war bereits ein Bußgeldbescheid zugegangen. In einem weiteren Fall prüft die Innenverwaltung, ob bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Strafantrag wegen Anstiftung zur Sachbeschädigung gestellt werden soll. Hintergrund sind Aufrufe, die ausgegebenen Fragebögen zu vernichten.

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