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Brandenburg: Betrugsprozess: Rechungshof-Vize wird von Zeugen entlastet und belastet

Potsdam Der Betrugsprozess gegen den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Arnulf Hülsmann steht auf der Kippe. Brandenburgs zweithöchster Rechnungsprüfer ist jetzt vom Anklagevorwurf teilweise entlastet worden, abgerechnete Dienstreisen zum Landesrechnungshof Nordrhein–Westfalen gar nicht durchgeführt zu haben.

Potsdam Der Betrugsprozess gegen den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Arnulf Hülsmann steht auf der Kippe. Brandenburgs zweithöchster Rechnungsprüfer ist jetzt vom Anklagevorwurf teilweise entlastet worden, abgerechnete Dienstreisen zum Landesrechnungshof Nordrhein–Westfalen gar nicht durchgeführt zu haben. Der frühere NRW-Vizerechnungshofpräsident Hans Blasius bestätigte am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht zusammen mit zwei weiteren Zeugen aus der Behörde, dass Hülsmann tatsächlich regelmäßig zum „Erfahrungsaustausch“ nach Düsseldorf anreiste. Hülsmann habe fachlichen „Rat und Hilfe“ gesucht, weil er am Brandenburger Rechnungshof keine qualifizierten Partner hatte, so Blasius.

Die ein- bis zweistündigen Gespräche im Landesrechnungshof von Düsseldorf, an dem Hülsmann vor seiner Versetzung nach Brandenburg tätig war, fanden nach den Zeugen-Aussagen in der Regel an Freitagen und Montagen statt. Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Aufbauhelfer hatte die Termine mit Wochenend-Heimfahrten verbunden – die laut Staatsanwaltschaft damit vom Land bezahlt wurden. Die Verteidigung argumentiert hingegen, dass dem Land so Hotelkosten erspart wurden. Deshalb rückte gestern die Frage ins Blickfeld, ob die häufigen Dienstreisen Hülsmanns überhaupt notwendig waren. „Ich hätte wegen solcher Termine keine Dienstreisen unternommen“, sagte Gerhard Vogt, Mitglied des NRW-Rechnungshofs und einer der Gesprächspartner Hülsmanns, aus. „Ich bin da restriktiver. Dafür bin ich zu sehr Finanzkontrolleur“, so Vogt. Allerdings hätten Mitglieder von Rechnungshöfen – durch den Status der richterlichen Unabhängigkeit Richtern gleichgestellt – da Freiräume. „Es verantwortet jeder selbst, ob er umtriebig ist und viel herumkommt oder im Büro seine Aufgaben erledigt.“

Nur in einem Fall hat sich der Verdacht falscher Abrechnungen erhärtet. So hatte Hülsmann im März 2001 eine Dienstreise zu einer Tagung nach Speyer nebst Rückfahrt nach Potsdam abgerechnet und wenige Tage später eine weitere Dienstreise zum Bundesrechnungshof nach Bonn. Die Staatsanwaltschaft geht aufgrund beschlagnahmter Tankquittungen Hülsmanns davon aus, dass er gleich im Rheinland blieb. Hingegen hatte Hülsmann im Gericht ausgesagt, zwischenzeitlich nach Frankfurt/Oder zu einer Sitzung des Haushaltskontrollausschusses zurückgereist zu sein. Die Staatsanwaltschaft gab gestern ein Landtagsprotokoll zu den Akten, wonach Hülsmann an der Sitzung nicht teilnahm. thm

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