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Biesenthal: Studentin aus Gefängnis entlassen

Untersuchungshaft im Prozess wegen zweifacher Kindstötung ausgesetzt: Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen.

Zu allen künftigen Terminen ihres Prozesses kann die der zweifachen Kindstötung angeklagte Franziska S. von der elterlichen Wohnung in Biesenthal anreisen. Die Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat den Haftbefehl gegen die 22-jährige Studentin ausgesetzt. Sie konnte das Gefängnis in Duben-Luckau verlassen, in dem sie seit der Entdeckung der Tat im März in Untersuchungshaft gesessen hatte.

„Die Angeklagte hat sich zum Prozessauftakt am Dienstag weitgehend zum Tod des ersten Zwillings geäußert und angegeben, sich an das Schicksal des zweiten Kindes nicht erinnern zu können“, sagte der Pressesprecher des Landgerichts, Peter Körner, „daher sah die Strafkammer keine ausreichenden Gründe mehr für eine Untersuchungshaft, die ohnehin schon mehr als sechs Monate dauerte.“ Die Juristen haben genau abgewogen, ob eine weitere Untersuchungshaft angemessen sei. Nach der Erklärung der Angeklagten hatte die Strafkammer daher keine Verdunkelungs- oder auch Fluchtgefahr erkannt.

Wie berichtet, hatte die des zweifachen Totschlags angeklagte Lehramtsstudentin zum Prozessauftakt am Dienstag von ihrem Anwalt eine Erklärung verlesen lassen. Darin gab sie zu, dass sie die Schwangerschaft verdrängt und vor ihren Eltern verschwiegen hatte. „Sie passte nicht in meine egoistische Lebensplanung“, hieß es. Sie gab an, das erste Kind in die Toilettenschüssel hinein geboren zu haben. Als es sich bewegte und röchelte, hatte Franziska S. den Säugling fest an sich gedrückt. Die schlafenden Eltern sollten nichts bemerken. Das tote Kind wickelte sie in eine Decke und versteckte diese unter der Bettcouch. Als sie versucht habe, das zweite Kind aus ihrem Körper zu ziehen, sei sie in Ohnmacht gefallen und erst wieder im Krankenhaus aufgewacht. Dort wurde der zweite Zwilling per Kaiserschnitt entbunden. Er war durch Schläge gegen den Kopf im Mutterleib getötet worden.

Nach Angaben des Anwalts Mirko Röder hat die Angeklagte in der Haft etwa 15 Kilogramm abgenommen. Sie sei zum Tatzeitpunkt viel stämmiger gewesen und habe weite Kleidung getragen. Deshalb sei die Schwangerschaft offenbar niemandem aufgefallen. 

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