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Bildungspolitik: Doch elfte Klassen an der Hutten-Gesamtschule

Die Ulrich-von-Hutten-Gesamtschule in Frankfurt (Oder) kann nun doch zwei elfte Klassen einrichten. Das Bildungsministerium werde keine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt einlegen, so ein Sprecher.

Am Dienstag hatten die Richter des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) die Schließung der elften Klasse an der Ulrich-von-Hutten-Gesamtschule für rechtswidrig erklärt. Die Klasse müsse angeboten werden, da die Entscheidung zur Schließung erst nach Beginn des Schuljahres gefallen sei, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung.

Wie Ministeriumssprecher Stephan Breiding mitteilte, hätte einer Beschwerde seines Hauses gegen die einstweilige Anordnung für die Schule vorerst weiter Rechtsunsicherheit bestanden. Das wäre den betroffenen Schülern nicht zuzumuten gewesen. Das Ministerium teile jedoch nicht die Auffassung des Gerichts. Nach einer Prüfung des schriftlichen Urteils werde sich das Ministerium für das Hauptsacheverfahren möglicherweise auf einen Widerspruch einrichten.

Gericht: Schüler früh genug informieren

Das Gericht moniere eine Verordnung, die das Ministerium im Sinne der Schulen geschaffen habe, sagte Breiding. Die Mindestschülerzahl zur Einrichtung elfter Klassen liege bei 50. Schulen, die am ersten Schultag nicht diese Zahl erreichten, könnten noch bis zum dritten Schultag um weitere Schüler werben. Erst dann werde über eine Schließung des Jahrgangs entschieden. Dabei werde auch bei einer Zahl von 49 keine Ausnahme gemacht. Die Hutten-Schule hatte Breiding zufolge am ersten Schultag 47 Schüler, am dritten nur noch 45.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts widerspricht die Verordnung höherrangigen gesetzlichen Regelungen. Die Schüler müssten rechtzeitig über die mögliche Nichteinrichtung von Klassen informiert werden. Das könne nur bedeuten, dass sie vor Beginn des ersten Unterrichtstages informiert werden.

Das Ministerium war zuvor in die Kritik geraten, nachdem zunächst nicht klar war, ob Widerspruch eingelegt werden würde. So hatte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Gerrit Große, die Schulbehörden und das Bildungsministerium für ihr "skandalöses Verhalten" angegangen. (mit ddp)

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