zum Hauptinhalt

Brandenburg: Brutaler Mörder soll für immer im Gefängnis bleiben Staatsanwälte verlangen nachträgliche Sicherungsverwahrung für 45-Jährigen

Aufgrund einer Gesetzesänderung könnte das erstmals in Brandenburg gelingen

Von Sandra Dassler

Frankfurt (Oder) - Der Mann fährt sich ab und zu nachdenklich mit beiden Händen durch das graumelierte Haar. Sein helles Poloshirt verdeckt den kleinen Bierbauch. Man sieht Burkhardt M. keineswegs an, dass er die vergangenen 15 Jahre im Gefängnis verbracht hat – wegen eines grausamen Verbrechens.

Am 30. April 1992 drang der heute 45-Jährige nachts in das Haus einer Bekannten in Neulewin im Oderbruch ein. Er wollte Sex, die 24-Jährige lebte aber in einer festen Beziehung und wies ihn ab. Darauf drehte Burkhardt M. durch, steigerte sich in einen regelrechten Blutrausch. Mit allem, was ihm in die Hände fiel, schlug und stach er auf die Frau ein. Ihre grauenvoll verstümmelte und geschändete Leiche wies mehr als 50 Messerstiche auf.

Dem dreijährigen Sohn der Frau zerschmetterte Burkhardt M. den Schädel, schlug ihn offenbar mehrfach mit dem Kopf gegen einen Tisch oder einen anderen Gegenstand. Das Bild des leblosen kleinen Jungen im blutüberströmten blauen Schlafanzug lässt die Ermittler von damals bis heute nicht los. Burkhardt M. wurde kurz nach der Tat durch Spuren an seinen Turnschuhen überführt. Er leugnete das Verbrechen; doch aufgrund von Indizien wurde er im April 1993 wegen Mordes und Totschlags zu 15 Jahren Haft verurteilt. Vor wenigen Tagen hat der gelernte Melker seine Strafe abgesessen.

Ob er das Gefängnis aber auch verlassen darf, darüber muss seit gestern das Landgericht Frankfurt befinden. Denn die Staatsanwaltschaft hält den Mann weiter für gefährlich und hat für ihn nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Begründet wird dies einerseits mit zwei Gutachten, die M. nicht nur fortdauernde Gefährlichkeit, sondern auch Sadismus bescheinigen. So war er vor der Bluttat einmal verurteilt worden, weil er seinen Hund an das Auto gebunden und Vollgas gegeben hatte. Er begründete das damit, dass das Tier krank war und er durch die Strangulation die Kosten für den Tierarzt sparen wollte. Als der Hund nach einem Kilometer noch lebte, erschlug ihn Burkhardt M. mit einem Benzinkanister.

Außerdem hatten Mitgefangene berichtet, dass M. in der Haft mehrfach gedroht habe, sich an den Polizeibeamten, die ihn damals vernommen hatten, zu rächen. Von „flachmachen“, „umbringen“ und „allemachen“ sei die Rede gewesen. Wegen dieser Bedrohung stand M. kürzlich vor Gericht. Das sprach ihn jedoch frei. Dennoch muss er zunächst aufgrund eines „Unterbringungsbefehls“ in Haft bleiben. Sein Anwalt Matthias Schöneburg hat dagegen Beschwerde eingelegt. „Mein Mandant hat seine Strafe verbüßt“, sagt er: „Und ich kann keine neuen Sachverhalte erkennen, die nicht bereits zum Zeitpunkt des Prozesses bekannt gewesen wären“.

Daran sind in Brandenburg bislang alle Anträge auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gescheitert. Die war außerdem aufgrund einer Gesetzeslücke auf viele Fälle gar nicht anwendbar – beispielsweise auf den Serienvergewaltiger Uwe K., der neun Mädchen missbrauchte, und nun frei ist. Inzwischen wurde allerdings das entsprechende Gesetz geändert. Es könnte – darauf wies das Gericht bereits hin – möglicherweise erstmals im Fall von Burkhardt M. angewendet werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false