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Bürokratiabbau: Datenschutz aus einer Hand

Immer undurchsichtiger ist die Zuständigkeit für den Datenschutz in Brandenburg. Experten fordern daher, die Kontrolle bei einer Behörde zu bündeln.

Im Land Brandenburg wächst der Druck, den Zuständigkeitswirrwarr im Datenschutz abzubauen und für Bürger nur noch eine einzige Anlaufstelle zu schaffen, wenn sie etwa Hinweise auf Verstöße von Behörden, Kliniken oder Krankenversicherungen haben. Auf einer Anhörung im Landtag sprachen sich Experten überwiegend dafür aus, der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge, die bislang allein für den ordnungsgemäßen Umgang mit Daten bei Behörden zuständig ist, auch die Aufsicht über den Datenschutz bei Unternehmen, Parteien und Organisationen zu übertragen. Bislang liegt diese beim Innenministerium, das eine Abgabe dieser Kompetenzen ablehnt.

Anlass der Expertenanhörung war die Novellierung des brandenburgischen Datenschutzgesetzes, bei der die Straffung der Strukturen nach Ansicht von Hartge, aber auch der Linkspartei-Opposition im Landtag problemlos geschehen könnte. Der Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragen, Diethelm Gerholt, verwies darauf, dass die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hat, weil in einigen Bundesländern – darunter Brandenburg – der private Datenschutz dem Innenministerium untersteht. Aus Sicht der EU widerspricht dies dem europäischen Recht. Schon deshalb sei eine Zusammenlegung erforderlich, sagte Gerholt. „Vor allem aber hat es sich in den Ländern, wo es diese gibt, in der Praxis bewährt.“ Es sei ein Schritt zur Entbürokratisierung. Denn bislang sei es so, dass Bürger in konkreten Problemfällen „nicht wissen, an wen sie sich wenden müssen“, und im Zweifelsfall „kapitulieren“. Dabei sei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein auch in der Landesverfassung verankertes Grundrecht, argumentiert auch die Datenschutzbeauftragte Hartge. In der Praxis sei es so, dass sich viele Bürger an ihre Behörde mit Datenschutzanfragen zum Agieren von Krankenhäusern oder Krankenversicherungen wenden würden – aber dafür ist das Innenministerium zuständig.

Für Hartge ist der Widerstand des Ministeriums gegen ihre einheitliche Datenschutz-Zuständigkeit umso unverständlicher, als eben dies etwa in Sachsen voriges Jahr per Gesetz beschlossen worden sei und in Niedersachen eine erst 2005 veranlasste Trennung schon ein Jahr später wieder rückgängig gemacht wurde. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert wies außerdem darauf hin, dass das Datenschutz-Referat des Innenministeriums gar nicht die technische Kompetenz und die Ausstattung für Kontrollen in Firmen habe. Weichert, nach 1990 selbst als Datenschutzbeauftragter in Brandenburg im Gespräch, warnte davor, Datenschutz als bürokratisches Hemmnis zu betrachten. „Datenschutz ist Grundrechtsschutz.“ 

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