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Reine Sache? Der Energiekonzern Vattenfall wirbt für das Einlagern von Kohlendioxid im Untergrund. Foto: ddp

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CCS-Technologie: Kohlendioxid-Lagerung: Anwohnerrechte bleiben bestehen

Brandenburgs Regierung will die Klagemöglichkeiten gegen CCS-Technologie doch nicht einschränken. Das Einlagern von Kohlendioxid im Untergrund ist umstritten.

Potsdam - Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) ist zum Einlenken gezwungen: Brandenburgs rot-rote Regierung wird nach Tagesspiegel-Informationen kurzfristig keinen Vorstoß beim Bund unternehmen, um umstrittene, vom Vattenfall-Konzern geplante Kohlendioxid-Endlagerstätten für Lausitzer Braunkohlekraftwerke schneller gegen Widerstände der Bevölkerung durchzusetzen. Dafür hatte sich Christoffers zum Entsetzen seiner Parteifreunde jetzt starkgemacht, sogar bereits eine Bundesratsinitiative des Landes angekündigt, da er das geplante Vattenfall-Demonstrationskraftwerk in Jänschwalde für die sogenannte CCS-Technologie (Investitionsvolumen: 1,5 Milliarden Euro) sonst in Gefahr sieht – wegen Zeitverzugs.

Nun will sich das Potsdamer Kabinett am heutigen Dienstag zwar erstmals mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur CCS-Technologie, also der geplanten unterirdischen Lagerung von Treibhausgasen, befassen. Aber Beschlüsse sind gar nicht erst vorgesehen. Und die dem Tagesspiegel vorliegende interne Regierungsvorlage von Christoffers und Umweltministerin Anita Tack (beide Linke) enthält auch keinen Hinweis auf eine Bundesratsinitiative. Die bisherige Forderung Christoffers’, für Klagen gegen CCS-Endlager den Weg von bisher drei auf zwei Gerichts-Instanzen zu verkürzen, findet sich in der „Besprechungsunterlage“ nur noch als Andeutung. Dem Vernehmen nach hätte Tack sonst das federführend im Wirtschaftsministerium gefertigte Papier nicht mitgezeichnet. Christoffers war mit der Instanzen-Verkürzung in der eigenen Partei auf strikte Ablehnung gestoßen. Landtags- und Bundestagsfraktion der Linken gingen, ein Novum, offen auf Distanz. Er hatte den Vorstoß damit begründet, dass das von der EU geförderte CCS-Demonstrationskraftwerk in Jänschwalde sonst zum Scheitern verurteilt sei. Die zugesagten EU-Fördergelder von 180 Millionen Euro fließen nur, wenn die Anlagen bis 2015 in Betrieb gehen – was immer zweifelhafter wird. An dem Problem hat sich nichts geändert. In der Vorlage heißt es dazu, dass nach dem aktuellen Entwurf der Bundesregierung die „CO2-Injektion“ erst begonnen werden könne, „wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden ist“. Allein für das Planfeststellungsverfahren sei jedoch ein Zeitraum von dreieinhalb bis fünf Jahren realistisch – und das vor den erst danach folgenden Gerichtsverfahren in drei Instanzen. Es folgt der allgemeine Hinweis, dass bei neuen Energieleitungen, Eisenbahnstrecken, Bundesstraßen und Atomanlagen seit 1990 nur zwei Instanzen vorgesehen sind, mit dem Ziel, „auf möglichst effizientem Weg Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen“.

Allerdings wächst auch der klimapolitische Druck. Denn, so das Regierungspapier, „drei Viertel aller Treibhausgas-Emissionen Brandenburgs stammen aus den Vattenfall-Kraftwerken ,Schwarze Pumpe‘ und Jänschwalde“. Thorsten Metzner

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