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Brandenburg: Chefankläger künftig unabhängiger Generalstaatsanwalt kein politischer Beamter mehr

Brandenburg/Havel - In Brandenburg soll der Generalstaatsanwalt künftig kein politischer Beamter mehr sein, der von Justizministern ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden kann. Das kündigte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) am Mittwoch an.

Brandenburg/Havel - In Brandenburg soll der Generalstaatsanwalt künftig kein politischer Beamter mehr sein, der von Justizministern ohne Angabe von Gründen in den Ruhestand versetzt werden kann. Das kündigte Justizministerin Beate Blechinger (CDU) am Mittwoch an. „Der Status des politischen Beamten ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Blechinger dem Tagesspiegel.

Mit der Änderung werde „jede politische Einflussnahme“ auf den Chefermittler des Landes „oder auch nur der Eindruck davon von vornherein ausgeschlossen“. Die Gesetzesnovelle solle im Zuge der Reform des öffentlichen Dienstrechtes 2008 erfolgen. Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg begrüßte die Ankündigung. In seiner Rede zur Einweihung des neuen Sitzes der Generalstaatsanwaltschaft, die in der Stadt Brandenburg an der Havel aus einem langjährigen Mietprovisorium jetzt in das für sechs Millionen Euro sanierte frühere Amtsgericht umgezogen ist, betonte Rautenberg: „Mir ist wichtig, dass ich der letzte politische Generalstaatsanwalt des Landes sein werde.“ Er zollte in diesem Zusammenhang Blechinger ausdrücklich Anerkennung für ihre Amtsführung. So habe sie sich „bei politisch brisanten Verfahren jedweder Einflussnahme enthalten“ und mache auch von ihrem Aufsichts- und Weisungsrecht „weniger Gebrauch als ihre Vorgänger“. Rautenberg spielte damit darauf an, dass es in der Vergangenheit durchaus politische Einflussversuche auf die Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft bei heiklen Fällen gab, etwa, als gegen die damalige Sozialministerin Regine Hildebrandt (SPD) wegen Untreue ermittelt wurde.

Eine Mahnung für die Unabhängigkeit der Justiz ist auch das geschichtsträchtige frühere Amtsgericht der Stadt Brandenburg, in dem die Generalstaatsanwaltschaft jetzt ihren Sitz hat. Seit gestern erinnert dort eine Gedenktafel an den Gründer der „Aktion Sühnezeichen“, Lothar Kreyssig, der in diesem Gebäude 1937 bis 1942 als Vormundschaftsrichter tätig war und als einziger deutscher Richter die Euthanasiemorde – sie begannen in der Stadt Brandenburg – angeprangert hatte. Kreyssig zeigte 1940 einen Euthanasiebeauftragten Hitlers wegen Mordes an und musste daraufhin den Justizdienst verlassen. Thorsten Metzner

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