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CHRONIK: 15 Jahre Streit um die Heide

30.6.

30.6.1992:

Die Bundeswehr veröffentlicht ihr Konzept zur Nutzung des Truppenübungsplatzes.

15.8.1992: 4500 Menschen versammeln sich zur ersten Demonstration gegen die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide.

23.8.1992: Die Bürgerinitiative „Freie Heide“ wird gegründet.

3.9.1992: Der Landtag verabschiedet mit großer Mehrheit eine Entschließung gegen die „weitere militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes als Bombenabwurf- und Raketenschießplatz“.

13.9.1992: Der damalige brandenburgische Umweltminister Matthias Platzeck nimmt an der ersten Protestwanderung der „Freien Heide“ teil.

23.9.1992: Das Verteidigungsministerium stellt in Aussicht, als Ausgleich für bleibende Belastungen im Raum Wittstock eine Garnison von rund tausend Soldaten zu stationieren.

16./17.11.1992: Ein SPD-Parteitag beschließt für den Fall der Regierungsübernahme die Stilllegung des Übungsplatzes.

14.1.1993: Der Bundestag billigt mit der schwarz- gelben Mehrheit das Bundeswehrkonzept.

19.10.1993: Die Landesregierung Brandenburgs spricht sich grundsätzlich gegen das Bombodrom aus.

17.1.1994: Erste „Tornado“-Tiefflüge über der Wittstocker Heide.

27.1.1994: Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin, zwei Kommunen, eine Kirchengemeinde und drei Grundstückseigentümer klagen vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gegen die Nutzung der Heide durch die Bundeswehr.

13.5.1996: Unternehmer aus der Region schließen sich zur Initiative „Pro Heide“ – gegen das Bombodrom zusammen.

29.8.1996: Das Verwaltungsgericht Potsdam gibt den Klagen der Kommunen statt; die Bundeswehr wird zur Durchführung eines förmlichen Planungsverfahrens verpflichtet. Diese Entscheidung wird später vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) in letzter Instanz bestätigt.

30.5.2002: Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern spricht sich mit Stimmen aus allen Fraktionen gegen die Pläne der Bundeswehr aus.

28.6.2002: Das OVG Frankfurt untersagt die militärische Nutzung des Bombodroms bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens.

23.10.2002: Im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung wird die „Überprüfung“ der zukünftigen Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide beschlossen.

9.7.2003: Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) gibt die Entscheidung für die militärische Nutzung des Bombodroms ab dem 18.8.2003 bekannt.

30.7.2003: Sechs Gemeinden, zwei Naturschutzverbände, zwei Unternehmen und mehrere Privatpersonen klagen gegen den Genehmigungsbescheid für die Inbetriebnahme des Bombodroms.

6.8.2003: Das Verteidigungsministerium ordnet den sofortigen Vollzug der Betriebserlaubnis für das Bombodrom an.

11.8.2003: Die Bombodrom-Gegner beantragen beim Verwaltungsgericht Potsdam eine Einstweilige Anordnung gegen den sofortigen Vollzug.

19.9.2003: Das Verwaltungsgericht verleiht der Klage einer Gemeinde aufschiebende Wirkung – der Bundeswehr ist damit die Nutzung des Platzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt. Der Beschluss wird in allen Instanzen bestätigt.

17.3.2005: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist in einem Rechtsstreit um das Eigentum an Wegen auf dem Bombodrom-Gelände ein Revisionsbegehren von Anliegergemeinden zurück. Damit haben die Kommunen ihr Eigentum an den Wegen endgültig verloren.

21.7.2005: Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen die Bundesregierung wegen Verletzung des EU-Vertrages durch das geplante Bombodrom, da 90 Prozent des Areals europäisches Naturschutzgebiet sind.

16.12.2005: Die Bundeswehr reicht vor dem Verwaltungsgericht Potsdam fünf Eilanträge zur sofortigen Inbetriebnahme des Bombodroms ein.

26.5.2006: Das Verwaltungsgericht lehnt die Eilanträge der Bundeswehr ab.

7.12.2006: Das OVG bestätigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Die Nutzung des Areals ist bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung untersagt.

15.1.2007: Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) kündigt in einem Brief an Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) ein neues Lärmgutachten der Bundeswehr an. Sollte dieses „wider Erwarten die Unverträglichkeit der Schutzinteressen der Region mit den Plänen der Bundeswehr erweisen, wäre über eine Änderung der Pläne oder über einen Verzicht auf den Schießplatz zu befinden“.

15.5.2007: Das Verwaltungsgericht wählt aus den Klagen gegen das Bombodrom, die 2003 erhoben worden sind, drei Musterklagen aus, über die es am gestrigen Dienstag stellvertretend verhandelt hat. how

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