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Cottbus: Familie verliert erneut Streit um Dorfladen

Das Landgericht Cottbus hat einen Eilantrag der Inhaberin des vom Abriss bedrohten alten Dorfkonsums im Spremberger Ortsteil Weskow zurückgewiesen.

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Kreisbehörde Spree-Neiße zur Zahlung eines Überbrückungsgeldes in Höhe von 200 000 Euro zum Kauf einer Ersatzimmobilie habe die 5. Zivilkammer abgelehnt, sagte am Mittwoch eine Gerichtssprecherin. Die Kammer sei dem Eilantrag nicht gefolgt, weil die Existenz der Familie nicht unmittelbar bedroht sei und auch keine drohende Obdachlosigkeit vorliege.

Eine Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) werde gegenwärtig geprüft, sagte der Anwalt der Konsumbesitzerin Christina Manteufel. Er hoffe, dass der von der Kreisbehörde angesetzte Abrisstermin des Geschäfts- und Wohnhauses in letzter Minute noch verhindert werden kann.

Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus müssen Laden und Wohnhaus abgerissen werden. Dafür wurde der 22. April angesetzt.

Der Abrissverfügung ist ein über 15-jähriger und zur Provinzposse ausgearteter Rechtsstreit wegen einer zu Unrecht erteilten Baugenehmigung der Kreisverwaltung Spree-Neiße vorausgegangen. Der Nachbar des alten Dorfkonsums hatte gegen die zu geringe Abstandsfläche einer aufgesetzten Einliegerwohnung geklagt. Drei Tage vor dem Abrisstermin und am Tag der Wahl des neuen Spree-Neiße-Landrats am 19. April will eine Bürgerinitiative vor dem Forster Kreishaus gegen den Abriss demonstrieren. (ddp)

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